von Böhmen, reinigten mit vereinten Kräften das Land von dem wilden verheerenden
Schwarm.
Dieser Umstand war allerdings geeignet, die Stände zur Theilnahme an
den Lasten heranzuziehen; sie empfahlen als das beste Mittel zur Erreichung
dieses Zweckes eine Auflage auf das Bier, oder, wie es damals hieß, eine Bierziese,
und zwar mit der Begründung, daß Auflagen der Art nicht nur der Einheimische,
sondern auch der Fremde tüge. Die Städte jedoch waren anderer
Meinung, weil sie bei einer höhern Besteuerung des Bieres für ihren Absatz
und überhaupt für die Ausdehnung ihres Erwerbes fürchteten. Die Höhe der
beantragten Steuer belief sich auf zwölf Pfennige von jeder Tonne, welche in
den Städten gebraut wurde, wovon aber ein Dritttheil den Gemeinden selbst
zu Gute kommen sollte. Prälaten, Herren und Ritterschaft waren für das, was
sie auf ihren Schlössern und Höfen zu ihrem Gebrauche brauten, von der vorgeschlagenen
Abgabe frei. Diese Bierziese war auf sieben Jahre angeordnet.
So lebhaft auch der Widerspruch gegen diese Steuer war, fügte sich doch
der größte Theil der Städte, nur die altmärkischen zeigten sich zum Widerstande
geneigt; ja in Stendal kam es zu einem förmlichen Aufruhr. Johann zögerte
keinen Augenblick, durch seine Beamten die gestörte Ordnung wiederherstellen
zu lassen; doch die Stendaler gingen in ihrer leidenschaftlichen Aufregung so
weit, daß sie die kurfürstlichen Abgesandten ermordeten und gegen den benachbarten
Landadel, dem sie wegen seiner Zustimmung zur Steuer grollten, viele
Gewaltthaten ausübten. Der Kurfürst, in der richtigen Ueberzeugung, daß
Schonung unter diesen Umständen eine verderbliche Schwäche sein würde, ergriff
sofort die kräftigsten Maßregeln. Mit unvermutheter Schnelligkeit erschien er an
der Spitze einer ansehnlichen Kriegsmacht vor den Thoren der aufrührerischen
Stadt. Wie gewöhnlich, war die meuterische Masse wohl zu wilden Ausschweifungen,
aber nicht zu geregeltem Widerstande gegen kriegsgeübte Mannschaft
bereit. Die Stadt mußte sich ergeben und die Nädelsführer ausliefern, welche
nach Urtheil und Recht ihren verdienten Lohn empfingen. Außerdem wurde aber
die ganze Bürgerschaft der Stadt dadurch bestraft, daß sie die Bierziese auf
mehrere Jahre doppelt entrichten mußte und die wichtigsten ihrer alten Privilegien
verlor, wie dies zu Zeiten des Kurfürsten Friedrich U. den Berlinern
geschehen war. Unter diesen Privilegien finden sich einige, welche hinreichend
nachweisen, wie dringend nothwendig es für die Landesherren war, der alten
Ordnung der Dinge fest entgegenzutreten, wenn nicht das gemeinsame Beste
rücksichtslos Preis gegeben werden sollte. So hatten z. B. die Stendaler das
Recht erworben, nur innerhalb ihrer Mauern dem Herrn dienen, und wenn sie
dieser in irgend etwas beschwerte, sich zu einem andern schlagen zu dürfen.
Solche Begriffe von Freiheit hatten sich nur einmal im Laufe des Mittelalters
geltend gemacht, Begriffe, aus denen das unselige Fehderecht mit allen seinen
Nachtheilen entsprungen war, denen aber dennoch Niemand, so weit es ihn
selbst betraf, freiwillig entsagen wollte. Die Idee von der Nothwendigkeit eines