Full text : Geschichte der Hohenzollern.

von  Böhmen,  reinigten  mit  vereinten  Kräften  das  Land  von  dem  wilden  verheerenden
  Schwarm.

Dieser  Umstand  war  allerdings  geeignet,  die  Stände  zur  Theilnahme  an
den  Lasten  heranzuziehen;  sie  empfahlen  als  das  beste  Mittel  zur  Erreichung
dieses  Zweckes  eine  Auflage  auf  das  Bier,  oder,  wie  es  damals  hieß,  eine  Bierziese,
  und  zwar  mit  der  Begründung,  daß  Auflagen  der  Art  nicht  nur  der  Einheimische,
  sondern  auch  der  Fremde  tüge.  Die  Städte  jedoch  waren  anderer
Meinung,  weil  sie  bei  einer  höhern  Besteuerung  des  Bieres  für  ihren  Absatz
und  überhaupt  für  die  Ausdehnung  ihres  Erwerbes  fürchteten.  Die  Höhe  der
beantragten  Steuer  belief  sich  auf  zwölf  Pfennige  von  jeder  Tonne,  welche  in
den  Städten  gebraut  wurde,  wovon  aber  ein  Dritttheil  den  Gemeinden  selbst
zu  Gute  kommen  sollte.  Prälaten,  Herren  und  Ritterschaft  waren  für  das,  was
sie  auf  ihren  Schlössern  und  Höfen  zu  ihrem  Gebrauche  brauten,  von  der  vorgeschlagenen
  Abgabe  frei.  Diese  Bierziese  war  auf  sieben  Jahre  angeordnet.
So  lebhaft  auch  der  Widerspruch  gegen  diese  Steuer  war,  fügte  sich  doch
der  größte  Theil  der  Städte,  nur  die  altmärkischen  zeigten  sich  zum  Widerstande
geneigt;  ja  in  Stendal  kam  es  zu  einem  förmlichen  Aufruhr.  Johann  zögerte
keinen  Augenblick,  durch  seine  Beamten  die  gestörte  Ordnung  wiederherstellen
zu  lassen;  doch  die  Stendaler  gingen  in  ihrer  leidenschaftlichen  Aufregung  so
weit,  daß  sie  die  kurfürstlichen  Abgesandten  ermordeten  und  gegen  den  benachbarten
  Landadel,  dem  sie  wegen  seiner  Zustimmung  zur  Steuer  grollten,  viele
Gewaltthaten  ausübten.  Der  Kurfürst,  in  der  richtigen  Ueberzeugung,  daß
Schonung  unter  diesen  Umständen  eine  verderbliche  Schwäche  sein  würde,  ergriff
sofort  die  kräftigsten  Maßregeln.  Mit  unvermutheter  Schnelligkeit  erschien  er  an
der  Spitze  einer  ansehnlichen  Kriegsmacht  vor  den  Thoren  der  aufrührerischen
Stadt.  Wie  gewöhnlich,  war  die  meuterische  Masse  wohl  zu  wilden  Ausschweifungen,
  aber  nicht  zu  geregeltem  Widerstande  gegen  kriegsgeübte  Mannschaft
bereit.  Die  Stadt  mußte  sich  ergeben  und  die  Nädelsführer  ausliefern,  welche
nach  Urtheil  und  Recht  ihren  verdienten  Lohn  empfingen.  Außerdem  wurde  aber
die  ganze  Bürgerschaft  der  Stadt  dadurch  bestraft,  daß  sie  die  Bierziese  auf
mehrere  Jahre  doppelt  entrichten  mußte  und  die  wichtigsten  ihrer  alten  Privilegien
  verlor,  wie  dies  zu  Zeiten  des  Kurfürsten  Friedrich  U.  den  Berlinern
geschehen  war.  Unter  diesen  Privilegien  finden  sich  einige,  welche  hinreichend
nachweisen,  wie  dringend  nothwendig  es  für  die  Landesherren  war,  der  alten
Ordnung  der  Dinge  fest  entgegenzutreten,  wenn  nicht  das  gemeinsame  Beste
rücksichtslos  Preis  gegeben  werden  sollte.  So  hatten  z.  B.  die  Stendaler  das
Recht  erworben,  nur  innerhalb  ihrer  Mauern  dem  Herrn  dienen,  und  wenn  sie
dieser  in  irgend  etwas  beschwerte,  sich  zu  einem  andern  schlagen  zu  dürfen.
Solche  Begriffe  von  Freiheit  hatten  sich  nur  einmal  im  Laufe  des  Mittelalters
geltend  gemacht,  Begriffe,  aus  denen  das  unselige  Fehderecht  mit  allen  seinen
Nachtheilen  entsprungen  war,  denen  aber  dennoch  Niemand,  so  weit  es  ihn
selbst  betraf,  freiwillig  entsagen  wollte.  Die  Idee  von  der  Nothwendigkeit  eines