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Holz zu Kulturzwecken, zu Bauten, Wegebesserungen 2c., hat der
Förster aufzumessen und in sein Nummerbuch mit einer entsprechenden
Notiz versehen einzutragen, ebenso unbedeutende Bruch- und Frevel—
hölzer, deren schleunige Verwerthung bei Gefahr im Verzuge ihm über—
lassen bleibt.
h. Transport des Holzes.
8 267.
1. Zu Tande.
Meistens wird das Holz, wie es in den Schlägen liegt, verkauft
und abgegeben, seltener wird es auf große an bedeutenden Verkehrs-
straßen liegende Holzhöfe oder Ablagen gerückt?) und hier verkauft.
Um nun eine Wegschaffung des Holzes in bequemer Weise zu ermög-
lichen, hat der Waldbesitzer Abfuhrwege im Walde anzulegen und zu
unterhalten, welche mit den größeren Verkehrsstraßen in Verbindung
stehen, die für den weiteren Transport sorgen. Die Möglichkeit, das
Holz bequem aus dem Walde schaffen zu können, hat den größten
Einfluß auf die Holzpreise und sind diese, selbst bei geringerer Güte
des Holzes, meist da die höchsten, wo die besten Abfuhrwege vorhanden
sind. Aus diesem Grunde müssen die Forstbeamten auf Anlage und
Ausbesserung ihrer Wege außerordentliche Sorgfalt verwenden
und muß der Förster, sobald er Mängel auf Wegen, Brücken, Ueber-
fahrten 2c. bemerkt, die in seinem Reviere oder in der Nachbarschaft
liegen, ohne Säumen sofort Meldung machen, oder dieselben, falls die
Abfuhr ganz stockt, selbstständig fortschaffen; ist Gefahr mit dem ferneren
Passiren der Brücken oder der Wege verbunden, so sind dieselben an
Stellen, wo noch ein Ausbiegen möglich ist, zu sperren.
g 268.
Bau und Erhaltung von Wegen.
Die Wege, mit denen der Forstmann zu thun hat, dienen haupt—
sächlich zum Holztransport, also zum Transport großer und schwerer
*) Sehr vortheilhaft scheint nach bisherigen, allerdings erst kurzen Er-
fahrungen das Rücken der Hölzer mittelst der transportablen Waldeisenbahnen,
System Spalding, zu sein, auf welchen große Lasten mit Pferden leicht und sicher
bewegt werden.