130 IV. Theil:
mindestens 9 Jahre als Unteroffiziere mit entsprechendem Betragen
im Dienste präsent waren, dadurch Anspruch auf vorzugsweise
Berücksichtigung bei Verleihung oder Bestätigung von Anstellungen
im unmittelbaren oder mittelbaren subalternen Civildienste.
647. Die letztere Bestimmung über die Versorgung ist eine
große Wohlthat für den Einzelnen wie für die Armee selbst,
da dadurch wackere Unteroffiziere gewonnen werden; was
gelten hierüber für nähere Bestimmungen?
Sie sind enthalten in den Beilagen XV und XVI.
648. Wir können da sogleich fragen, in welchem Verhältnisse
die Vice-Corporäle zu den Unteroffizieren stehen?
Die Dienstzeit als Vice-Corporal wird jener als Corporal
beigezählt.
649. Dann fragen wir, wie es mit den Musikern steht?
Die Dienstzeit als Musikmeister, Hautboist, Trompeter wird
der Dienstzeit der Unteroffiziers-Charge beigezählt, zu welcher der
Betreffende seinem Range nach gehört.
650. Und wie mit den Büchsenmachern, Sattlern, Schmieden,
Hornisten II. Klasse?
Diese zählen erst seit 20. April 1862 zu den Unteroffizieren
und zählt also erst die von da zurückgelegte Dienstzeit als
Dienstzeit eines Unteroffiziers.
651. Ist auch insonderheit bezüglich der Gendarmen
Etwas bestimmt?
Dieselben brauchen nur 9 Jahre dort mit guter Aufführung
gedient zu haben.
652. Woher kommt diese Bevorzugung?
Sie zählen als erstes Corps der Armee.
§ 3. Befreiung von Lasten.
653. Von welchen Lasten befreit die Wehrpflicht?
I. Die Militärpersonen sind in Personalklagsachen mit Ausnahme
derjenigen, in welchen sie gegen eine Civilperson als Kläger
und nicht als Widerkläger erscheinen, dann in jenen Gegenständen
der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit, welche auf ein dingliches Recht
nicht Bezug haben, von Bezahlung der Gerichtstaxen frei.