Full text : Wehr-Katechismus.

130  IV.  Theil:

mindestens  9  Jahre  als  Unteroffiziere  mit  entsprechendem  Betragen
  im  Dienste  präsent  waren,  dadurch  Anspruch  auf  vorzugsweise
  Berücksichtigung  bei  Verleihung  oder  Bestätigung  von  Anstellungen
  im  unmittelbaren  oder  mittelbaren  subalternen  Civildienste.

647.  Die  letztere  Bestimmung  über  die  Versorgung  ist  eine
große  Wohlthat  für  den  Einzelnen  wie  für  die  Armee  selbst,
da  dadurch  wackere  Unteroffiziere  gewonnen  werden;  was
gelten  hierüber  für  nähere  Bestimmungen?

Sie  sind  enthalten  in  den  Beilagen  XV  und  XVI.

648.  Wir  können  da  sogleich  fragen,  in  welchem  Verhältnisse
  die  Vice-Corporäle  zu  den  Unteroffizieren  stehen?
Die  Dienstzeit  als  Vice-Corporal  wird  jener  als  Corporal
beigezählt.
649.  Dann  fragen  wir,  wie  es  mit  den  Musikern  steht?
Die  Dienstzeit  als  Musikmeister,  Hautboist,  Trompeter  wird
der  Dienstzeit  der  Unteroffiziers-Charge  beigezählt,  zu  welcher  der
Betreffende  seinem  Range  nach  gehört.

650.  Und  wie  mit  den  Büchsenmachern,  Sattlern,  Schmieden,
  Hornisten  II.  Klasse?

Diese  zählen  erst  seit  20.  April  1862  zu  den  Unteroffizieren
  und  zählt  also  erst  die  von  da  zurückgelegte  Dienstzeit  als
Dienstzeit  eines  Unteroffiziers.

651.  Ist  auch  insonderheit  bezüglich  der  Gendarmen
Etwas  bestimmt?

Dieselben  brauchen  nur  9  Jahre  dort  mit  guter  Aufführung
  gedient  zu  haben.
652.  Woher  kommt  diese  Bevorzugung?
Sie  zählen  als  erstes  Corps  der  Armee.

§  3.  Befreiung  von  Lasten.

653.  Von  welchen  Lasten  befreit  die  Wehrpflicht?

I.  Die  Militärpersonen  sind  in  Personalklagsachen  mit  Ausnahme
  derjenigen,  in  welchen  sie  gegen  eine  Civilperson  als  Kläger
und  nicht  als  Widerkläger  erscheinen,  dann  in  jenen  Gegenständen
der  nichtstreitigen  Gerichtsbarkeit,  welche  auf  ein  dingliches  Recht
nicht  Bezug  haben,  von  Bezahlung  der  Gerichtstaxen  frei.