Full text : Wehr-Katechismus.

Wehrpypflicht.  5

31.  Wer  sind  diese?

I.  Die  Standesherrn  und  ihre  Familien;

II.  der  geistliche  Stand;  bei  den  Katholiken:  wer  eine  der
höheren  Weihen  erhalten  oder  in  einem  inländischen  Kloster  lebenslängliches
  Gelübde  abgelegt  hat;  bei  den  Protestanten  (natürlich
auch  Reformirten):  wer  förmlich  ordinirt  ist;  bei  den  Juden:  der
vorschriftsmäßig  angestellte  Rabbiner;

III.  der  einzige  übrig  gebliebene  Sohn  solcher  Eltern,  welche
einen  Sohn  während  des  von  ihm  in  der  bewaffneten  Macht  Bayerns
geleisteten  Dienstes  oder  in  Folge  desselben  verloren  haben;

IV.  jeder  Sohn  von  Eltern,  welche  auf  die  bemerkte  Weise
zwei  Söhne  verloren  haben.

b.  Fehler.
32.  Ist  sonst  noch  Jemand  von  der  Wehrpflicht  befreit?
Ja,  Untaugliche  und  sogenannte  Waffenunwürdige.
33.  Wer  heißt  untauglich?
Wer  wegen  körperlicher  oder  geistiger  Gebrechen  zum  Waffendienste

  nicht  geeignet  befunden  wird,  oder  nicht  wenigstens  5“  4“
bayer.  Duodecimalmaß  mißt.

34.  Wer  heißt  unwürdig?

Wer  wegen  Verbrechens  (gemeinen  oder  militärischen)  oder
wegen  gemeinen  Vergehens  des  Betrugs,  der  Unterschlagung,  der
Fälschung,  des  Diebstahls  oder  der  Hehlerei,  sowie  wegen  Vergehens
  des  Raubs  verurtheilt  worden  ist  und  nicht  auf  dem  Gnadenwege
  die  Waffenwürdigkeit  wieder  erlangt  hat.

35.  Gehen  solche  Unwürdige  ganz  leer  aus?7

Nein,  sie  werden  auf  6  Jahre  zu  militärischen  Arbeiten
(z.  B.  Festungsschanzarbeit)  bereit  gehalten  und  nach  Thunlichkeit
verwendet.

5.  Abschnitt:
Beginn  der  Wehrpflicht  und  des  Soldatenstandes.

§  1.  Regel.
36.  Von  wann  an  beginnt  die  Wehrpflicht  (25.  26)  des  Bayern!

Mit  dem  1.  Januar  desjenigen  Jahres,  in  dem  er  21
Jahre  alt  wird.