II. Theil: Wehrpflicht.
4. Abschnitt: Deren Voraussetzungen.
§ 1. Regel.
25. Wie kann man nach dem bisher Gesagten die Pflicht,
Soldat zu werden, kürzer bezeichnen?
Wehrpflicht.
26. Und umgekehrt, was ist Wehrpflicht?
Die Pflicht, Soldat zu werden.
27. Wer ist in Bayern wehrpflichtig?
Jeder Bayer.
28. Wer ist als Bayer anzusehen?
I. Wessen Eltern — bei außerehelichen wessen Mutter —
zur Zeit der Geburt Bayern sind,
II. oder wer vom Könige selbst als Bayer erklärt ist,
III. oder aus einem andern Lande einwandert, um ständig
in Bayern zu bleiben und aus seinem vorigen Staate entlassen
ist, endlich
IV. wer einem erst in den bayerischen Staat einverleibten
Lande angehört und nicht lieber auswandert.
29. Kann man sich in s der Wehrpflicht vertreten
assen?
Nein; Ersatzmannstellung gibt es nicht mehr.
§ 2. Ausnahmen.
a. Würde und Familienstand.
30. Ist Niemand ausgenommen von der Wehrpflicht?
Ja, Einige sind für immer davon befreit.