Full text: Wehr-Katechismus.

6 II. Theil: 
37. Die Wehrpflicht enthält erst die Pflicht, Soldat zu wer- 
den, von wann an ist der Wehrpflichtige als wirklicher 
Soldat anzusehen? 
Sobald er durch den Fahneneid verpflichtet ist (136—140). 
§ 2. Ausnahmen. 
a. Freiwillige. 
388. Kann man nicht schon vor dem Jahre, da man 21 Jahre 
alt wird, freiwillig Soldat werden? 
Ja, unter Bedingungen. 
39. Welches sind die Bedingungen! 
I. Guter Leumund; II. Alter von 17 und nicht mehr als 
32 Jahren; III. Zugang vor der Loosung (57—59. 67). 
40. Jüngere dürfen also nicht angenommen werden im 
Heere? 
Wenn einer Spielmann (Tambour, Hautboist, Trompeter) 
werden will, darf er auch jünger als 17, aber nicht unter 15 
Jahre alt sein. 
41. Können Minderjährige auf eigene Faust sich anwerben 
lassen? 
Nein, diese bedürfen der Zustimmung der Eltern oder Vor- 
münder. 
42. Welche Verpflichtungen übernehmen solche Freiwilliger 
Ganz dieselben wie die unfreiwillig eingereihten Soldaten. 
b. Zeitweise Befreiung. 
48. Gibt es auch solche, die ihre Wehrpflicht (25. 26) später. 
als mit 21 Jahren zu erfüllen haben? 
Es gibt Solche, die zeitweise, auf unbestimmte Zeit, so 
lange gewisse Verhältnisse, in denen sie sich befinden, dauern, und 
Solche, die zeitweise, nur bis zu einer bestimmten Zeit, befreit sind. 
1. Auf unbestimmte Zeit. 
44. Wer sind die Ersteren? 
I. Katholische und protestantische Studirende der Theologie, 
welche sich durch ein Zeugniß der Universität, des Lyceums, des 
Ordenslectorats, oder des Vorstandes einer Missionsanstalt, sowie 
mit dem Gymnasial-Absolutorium versehene Rabbinats-Candidaten,
	        
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