Full text: Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Dreiundzwanzigster Band. (23)

329 — 
Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. 
— 1912. M 21. 
68. 
Ministerialerlaß, 
betr. Ausführung der Polizeiverordnung über die Herstellung kohlen- 
saurer Getränke und den Verkehr mit solchen vom 9. Dezember 1911 
und Ergänzung des Gebührentarifs vom 28. März 1898. 
  
  
  
Vom 26. September 1912. 
Unter Bezugnahme auf § 13 der Polizeiverordnung vom 
9. Dezember 1911, betr. die Herstellung kohlensaurer Getränke 
usw. und 8 21 des Gesebes vom 28. März 1898, betr. die Erhebung 
von Kosten in Verwaltung genheiten, wird hiermit Folgendes 
bestimmt: 
Die Prüfung neuer oder neu aufgestellter Apparate zur Her- 
stellung oder zum Ausschank kohlensaurer Getränke auf Widerstands- 
fähigkeit (technische Untersuchung) geschieht durch den Dampffkessel- 
überwachungsverein in Hannover im staatlichen Auftrage gegen 
Uberweisung der von uns in der Anlage festgesetzten Ge- 
bühren (1) 
Die Prüfung auf Gesundheitsunschädlichkeit der hergestellten 
oder zum Ausschank gelangenden Getränke kann nach näherer 
Auswahl der Polizeibehörde durch amtlich bestellte Untersucher für 
Nahrungsmittel oder durch approbierte Apotheker, soweit sie sich 
mit Untersuchung von Nahrungsmitteln befassen, geschehen gegen 
Zubilligung der in der Anlage festgesetzten Gebühren (h 
Land.-Verord. Band XXIII.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.