Full text: Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Dreiundzwanzigster Band. (23)

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Wasser zum Kalziumkarbid fließt, müssen entweder so gebaut 
werden, daß das mit einem Male zufließende Wasser den gesamten 
Karbidvorrat zur Vergasung bringt, oder daß das Entwicklungs- 
wasser jeweils nur in einzelne Abteilungen (Vergasungskammern) 
eintreten kann, und daß nach Beendigung der Vergasung die Ver- 
gasungskammern mit Wasser vollgeschwemmt werden. Jede Ver- 
gasungskammer muß mindestens den doppelten Ranminhalt des 
darin aufzuspeichernden Kalziumkarbids haben. Feststehende 
Apparate, insbesondere nach dem Berührungssysteme, die so gebaut 
sind, daß der Gasbehälter zum Zwecke der Neubeschickung des 
Entwicklers mit Kalziumkarbid oder Wasser oder zum Zwecke der 
Entfernung der Rückstände mit der Atmosphäre in unmittelbare 
Verbindung tritt, sind unzulässig. Müssen bei der Beschickung von 
Apparaten andere mit Gas gefüllte Räume geöffnet werden, so 
müssen diese Räume so klein sein, daß keine irgendwie bedenklichen 
Mengen von Azetylen entweichen können. 
4. Die Entwickler von Apparaten nach dem Einwurfsysteme 
mit freiem Falle müssen bei Verwendung von Kalziumkarbid in 
Stückgrößen über 7 Millimeter so eingerichtet oder mit besonderen 
Vorrichtungen (z. B. beweglichen Rosten, fest mit dem Apparate 
verbundenen Rührwerken, oder Spüleinrichtungen) versehen sein, 
daß die etwa im Schlamme eingebetteten Karbidstücke vor der Ent- 
schlammung zur Vergasung gebracht werden können. 
5. Das zeitweilige Ablassen von Kalkschlamm während des 
Betriebs muß bei Entwicklern nach dem Einwurssysteme so erfolgen 
können, daß dabei der Eintritt von Luft vermieden wird und im 
Entwickler kein Unterdruck entstehen kann. 
6. Entschlammungsrohre müssen bei Apparaten bis zu 500 
Liter Entwicklungswasser mindestens 500 Quadratmillimeter, und 
für jede weitere, gleiche oder kleinere Größenstufe eine Vergrößerung 
des Querschnitts um mindestens 350 Qnuadratmillimeter erhalten. 
7. Entwickler für feststehende Anlagen mit offenen Wasserver- 
schlüssen müssen so eingerichtet werden, daß das Gas bei unzu- 
lässigen Drucksteigerungen durch ein unten schräg abgeschnittenes 
Abzugsrohr (Sicherheitsrohr) einen unmittelbaren Ausweg ins Freie
	        
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