Full text: Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Dreiundzwanzigster Band. (23)

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Kupferlegierungen sind für Hähne, Ventile und Verschraubungen 
zulässig, reines Kupfer nur für Heizbrenner. 
F. Allgemeine Bestimmungen. 
15. Die Beschickung der Entwickler mit Kalziumkarbid und 
Wasser muß so geregelt sein, daß das Entwicklungs= oder Kühl- 
wasser keine höhere Temperatur als 600 C annimmt. 
16. Der innere Uberdruck eines Azetylenentwicklungsapparats 
darf in der Regel in keinem Teile 500 Millimeter Wassersäule 
überschreiten; in besonderen Fällen können höhere Drucke bis zu 
einer halben Atmosphäre angewendet werden, wenn die Ver- 
wendung des Gases (z. B. zu technischen Zwecken) dies bedingt. 
Die durch die Eisenbahn-Verkehrsordnung getroffenen besonderen 
Vorschriften für eiserne Gefäße mit komprimiertem gelösten Azetylen 
werden hierdurch nicht berührt. 
Der Druck in den Hausleitungen darf in der Regel 250 Milli- 
meter Wassersäule nicht überschreiten, es sei denn, daß in be- 
sonderen Fällen höhere Drucke durch die Art der Verwendung des 
Gases (z. B. zu technischen Zwecken) bedingt werden und ohne 
Gefahr zulässig sind. 
17. In keinem Teile des Entwicklers darf, in der Mitte des 
Gasraums gemessen, eine Erhitzung des Gases über 1000 C ein- 
treten. Das Gas darf dem Gasbehälter nicht mit einer 500 C 
übersteigenden Temperatur zugeführt werden. 
18. Werden Druckmesser (Flüssigkeitsmesser) an den Apparaten 
angebracht, so müssen sie absperrbar und mindest doppelt so lang 
sein, als es der normale Gasdruck erfordert. In Azetylenanlagen 
für Beleuchtungszwecke mit einer Stundenleistung von mindestens 
3000 Liter Gas ist für jede Apparatengruppe sowie für etwa be- 
sonders aufgestellte Gasbehälter und für das Rohrnetz je ein eigener 
Druckmesser mit entsprechender Bezeichnung anzubringen. 
19. Jede Azetylenanlage ist so einzurichten, daß bei der ersten 
Inbetriebnahme und nach Bedarf die Ableitung des Gasluftgemisches 
ins Freie erfolgen kann. Jede feststehende Anlage ist mit einem 
Land.-Verord. Band XXIII. 52
	        
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