Full text: Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Dreiundzwanzigster Band. (23)

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prüfung wird erst begonnen, nachdem die Gebühr bezahlt 
ist. Der Antragsteller ist verpflichtet, den eingesandten 
Apparat der Prüsstelle so lange zur Verfügung zu stellen, 
bis über seinen Antrag entschieden worden ist. 
. Von jedem Apparatentyp wird in der Regel nur eine 
Ausführung, und zwar mittlerer Größe, im Betriebe ge- 
prüft. Die technische Aufsichtskommission ist befugt, die 
ÜUbertragung der Prüfungsergebnisse auf andere Größen 
desselben Typs auszuschließen oder von einer besonderen 
Prüfung abhängig zu machen. 
Die Betriebsprüfung und fachmännische Begutachtung hat 
sich auf die Beschickung, Vergasung und Entschlammung 
des Apparats sowie auf die Wasservorlage zu erstrecken. 
Die Prüfung ist so lange durchzuführen, bis alle zur Be- 
urteilung erforderlichen Gesichtspunkte geklärt sind; ins- 
besondere ist bei den unter die §§ 12 und 14 der Ver- 
ordnung fallenden Apparaten nach den Absätzen a daselbst 
sowie nach den technischen Grundsätzen für den Vau von 
Azetylenanlagen (Anlage zu § 2 der Verordnung) zu prüfen. 
In der Regel soll die Dauer der Betriebsprüfung nicht 
unter 4 Stunden betragen, wobei die Dauer der Be- 
schickung mit Kalziumkarbid oder Wasser und die Dauer 
der Entschlammung außer Ansatz bleiben. Der Apparat 
ist mit der auf dem Schilde (vgl. § 4 der Verordnung) 
angegebenen oder beantragten größten Dauerleistung mög- 
lichst fo lange zu beanspruchen, bis derjenige Grad der 
Verschlammung erreichl wird, bei welchem Störungen in 
der Benutzung eintreten. Es ist hiernach festzustellen, ob 
die vom Unternehmer aufgestellte Betriebsvorschrift über 
die Entschlammung oder Entleerung des Apparats zu- 
treffend erscheint. Die Betriebsprüfung hat ferner zu 
ermitteln, ob der Apparat, sei es auch durch nicht vor- 
schriftsmäßiges Eingreifen der Bedienung oder durch Auf- 
speicherung größerer als der zulässigen Menge Kalzium- 
karbid, überlastet werden kann, und ob dabei die Ent- 
wicklung einer im Verhältnis zu den Abmessungen des
	        
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