Full text: Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Dreiundzwanzigster Band. (23)

— 503 — 
Schlußprokokoll 
zum 
Staaksvertrage 
zwischen Preußen und Schaumburg-Lippe 
wegen 
Herstellung einer Eisenbahn von Nienburg nach Minden 
mit Abzweigung nach Stadthagen. 
— 
Von den unterzeichneten Bevollmächtigten sind bei Verein- 
barung des Staatsvertrages wegen Herstellung einer Eisenbahn 
von Nienburg nach Minden mit Abzweigung nach Stadthagen nach- 
stehende Erklärungen abgegeben und in das gegenwärtige Schluß- 
protokoll ausgenommen worden, welche mit der Ratifikation des 
Vertrages als mitgenehmigt gelten und mit den Vereinbarungen 
des Vertrages selbst gleichverbindliche Kraft haben sollen. 
Zu Artikel IV. 
Die vertragschließenden Teile sind darüber einig, daß etwaige 
besondere Bestimmungen des Planufeststellungsverfahrens über die 
Herstellung, Unterhaltung und Beleuchtung der Zufuhrwege unbe- 
rührt bleiben. 
Zu Artikel VI. 
Von der Verpflichtung der Bahnpolizeibeamten durch die Fürst- 
liche Behörde soll dann abgesehen werden, wenn die betreffenden 
Beamten bereits anderweit in Pflicht genommen sind und erklärt 
haben, daß sie sich durch den Eid für gebunden erachten, die Pflichten
	        
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