Vereinbarung
zwischen dem Königlich Preußischen Konsistorium zu Cassel
und dem Fürstlich Schaumburg-Lippischen Konsistorium
zu Bückeburg wegen Aufhebung der parochialen Ver—
bindung Schaumburg-Lippischer Gemeinden und Stätten
mit der Preußischen Kirchengemeinde Obernkirchen.
Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen und
Unterrichtsangelegenheiten und nach Anhörung der Beteiligten ist
von den unterzeichneten Behörden zwecks Aufhebung der parochialen
Verbindung gewisser Schaumburg-Lippischer Gemeinden und Stätten
mit der Preußischen Kirchengemeinde Obernkirchen folgendes ver-
einbart und festgesetzt worden:
Artikel 1.
Die parochiale Verbindung, in welcher die nachbezeichneten
im Fürstentum Schaumburg-Lippe gelegenen Gemeinden und
Stätten:
die Gemeinde Levesen,
. die Gemeinde Stemmen,
. die Gemeinde Südbhorsten,
. die Ortschaft Altseggebruch,
von der Gemeinde Helpsen die Stätten 2, 6, 8—14, 16,
17, 19, 24, 25, 27, 28, 33
mit der evangelischen Kirchengemeinde Obernkirchen im Königreiche
Preußen stehen, wird nach Maßgabe der in den folgenden Artikeln
getroffenen Vereinbarungen aufgehoben. #
Artikel 2.
Alle aus der bisherigen parochialen Verbindung entspringenden
Rechte und Pflichten der evangelisch -lutherischen Bewohner der in
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