Full text: Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Dreiundzwanzigster Band. (23)

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Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. 
Jahrgang 1911. M 12. 
  
  
  
22. 
An 
Mein Ministerium. 
Ich beabsichtige, die silberne Verdienstmedaille mit der Umschrift: 
„Für Rettung aus Gefahr“ 
am Bande der dritten Klasse des Hausordens zur Belohnung derer 
zu verleihen, welche sich zur Rettung und Hülfe ihrer Mitbürger 
in Gefahr begeben. 
Die Verleihung dieser Rettungsmedaille ist von dem Ministe- 
rium nur dann zu beantragen, wenn die Rettung aus Gefahr 
durch eine erhebliche, mit der Hülfeleistung verbundene Lebensgefahr 
erfolgte und eine besondere Enschlossenheit und Aufopferung des 
Rettenden erkennen läßt. 
Außerdem muß der zu Beleihende nach seiner ganzen Persön= 
lichkeit einer solchen Auszeichnung würdig sein. 
Bückeburg, den 8. Juni 1911. 
Adolf. 
Frhr. von Feilitzsch. 
Vorstehender Höchster Erlaß wir hiermit bekannt gemacht. 
Bückeburg, den 9. Juni 1911. 
Fürstlich Schaumburg-Lippisches Ministerium. 
Frhr. von Feilitzsch. 
Ausgegeben am 14. Juni 1911.
	        
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