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Laufende
Nr.
Benennung der Waare.
Einheit.
Piaster.
Zollbetrag
in Gold
Hundertstel.
Tara.
(Charniere), Haken, Bolzen, Ringschrauben,
Thüren- und Fenstergarnituren
XXXXI.
Feine Eisenwaaren.
Feine, jedoch weder vergoldete, noch versilberte
Messerschmiedewaaren (Messer, Gabeln, Taschenund
Rasirmesser, Scheeren, Pfropfenzieher),
selbst in Verbindung mit Schildpatt, Perlmutter
oder Elfenbhen
Stricknadeln, Haarnaddlen
Stecknadeln aus unedlen Metallen
Häkelnadeln, Packnadeln und Nadeln für Segelmacher,
Nähnadeln, Nähringe und Fingerhüte,
Corsetstangen (Corsetblätter) und dergleichen,
Knörffen ...
Eiserne Drahtgewbbe .. . .. . ...
Metallene Schreibfedern; Stahlperlen, Männer—
und Frauenschmuck, in Gruppe Nr. IIC nicht
einbegriffen, Klingeln und Schellen, Federn für
Taschen-, Wand-, Stutz= und Thurmuhren;
überhaupt alle oben nicht benannten lackirten
Eisen-, Eisenguß= und Stahlwaaren; ferner die
Waaren aus feinem Eisenguß, aus polirtem
Eisen, aus polirtem Stahl, aus polirtem Eisenund
Stahldraht; endlich die Eisen- oder Stahlwaaren
in Verbindung mit anderen Materialien,
als Holz, insofern sie nicht in Folge dieser Verbindungen
unter Gruppe Nr. IIC fallen
XXXXII.
Cleierze.
Bleiere
100 kg
55
325
45
150
200
85.
240
Körbe 6
Kisten und Fässer 13 %.
Körbe 6?
Keine Tara.