Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1891. (25)

187

Laufende

Nr.

Benennung  der  Waare.

Einheit.

Piaster.

Zollbetrag
in  Gold

Hundertstel.





Tara.







(Charniere),  Haken,  Bolzen,  Ringschrauben,
Thüren-  und  Fenstergarnituren

XXXXI.
Feine  Eisenwaaren.

Feine,  jedoch  weder  vergoldete,  noch  versilberte

Messerschmiedewaaren  (Messer,  Gabeln,  Taschenund
  Rasirmesser,  Scheeren,  Pfropfenzieher),
selbst  in  Verbindung  mit  Schildpatt,  Perlmutter
oder  Elfenbhen
Stricknadeln,  Haarnaddlen
Stecknadeln  aus  unedlen  Metallen
Häkelnadeln,  Packnadeln  und  Nadeln  für  Segelmacher,
  Nähnadeln,  Nähringe  und  Fingerhüte,
Corsetstangen  (Corsetblätter)  und  dergleichen,
Knörffen  ...
Eiserne  Drahtgewbbe  ..  .  ..  .  ...
Metallene  Schreibfedern;  Stahlperlen,  Männer—
und  Frauenschmuck,  in  Gruppe  Nr.  IIC  nicht
einbegriffen,  Klingeln  und  Schellen,  Federn  für
Taschen-,  Wand-,  Stutz=  und  Thurmuhren;
überhaupt  alle  oben  nicht  benannten  lackirten
Eisen-,  Eisenguß=  und  Stahlwaaren;  ferner  die
Waaren  aus  feinem  Eisenguß,  aus  polirtem
Eisen,  aus  polirtem  Stahl,  aus  polirtem  Eisenund
  Stahldraht;  endlich  die  Eisen-  oder  Stahlwaaren
  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien,
als  Holz,  insofern  sie  nicht  in  Folge  dieser  Verbindungen
  unter  Gruppe  Nr.  IIC  fallen

XXXXII.
Cleierze.

Bleiere

 

100  kg

 

55

325
45
150

200
85.

240

 

Körbe  6

Kisten  und  Fässer  13  %.
Körbe  6?

 

 

Keine  Tara.