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Inhalts-Verzeichniss.
9.17. Reuss j. L. und ä. L. Schaumburg-Lippe, Verordn. &.7.
Waldeck, Verordn. $. 12... . rn
Verwendung von konservirter oder Glycerin - Ly mphe. (Baiern,
Verordn, $.9. Wirttemberg, Verordn. $. 10. Waldeck, Verordnung
$. 12 h.). .
Impflinge, von denen Lymphe genommen n werden darf. w tirttemberg,
Verordn. $. 10. 0.
Art, Zahl und Anbringung der Impf-Schnitte. (Württemberg, Verordn.
8.10.) Reinigung der Impf-Lanzette. (Reuss, Verordn.
8.16.) Verbot gewisser Lanzett-Arten. (Anhalt, Verordn. $. 9.
Weimar; Sondershausen, Verordn. $. 17.)
Nachschau;; als erfolglos zu bezeichnende erste und wiederholte
Impfungen : Entschuldigungs-Gründe für das Fortbleiben bei der
Nachschau ; Verweisung zur nächsten Jahres-Impfung. (Württemberg,
Verordn. $. 11.) ..
Impfung nicht in den Listen verzeichneter, bezw. nach dem . Jan.
des betr. Jahres geborener Kinder in den öffentl. Impf-Terminen:
ın den Listen sofort auszufüllende Rubriken; Ausstellung des
Impfscheins. (Waldeck, Impf-Regulativ $. 11.)
Wiederholte Imptung, bei erfolglos gebliebener erster Impfung” im
Revisions- Termine; bei unentschuldigtem Ausbleiben vom Revisions-Termine;
Unzulässigkeit der Ausstellung von Impf-Scheinen
auf Grund von Impfnarben; Vermerkung gewisser Krankheiten
in den Registern. (Waldeck, Impf-Regulativ $. 13.) .
Unentgeltlichkeit der Impfungen an den öffentlichen Terminen ohne
Unterschied des Alters. (Waldeck, Impf-Regulativ $. 15.)
Impfung von Impfpflichtigen aus Häusern, in denen ansteckende
Krankheiten herrschen. (Waldeck, Impf-Regulativ $. 16.)
Wirkung der Wiederimpfung ; Vornahme derselben. (Baden, Verordnung
vom 18. März 1875.) nn
Als erfolgreich anzusehende Wiederimpfungen. (Ausspruch des
Impfarztes Dr. Reiter im ärztl. Intelligenzblatt VI, Serie 1.)
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