Full text: Das Hamburgische Staatsrecht.

Inhalt. 
Seite 
Vorwort . .. .. . . .. .. .. ... .... ... ...... . .. ... ... .. ... .. . . .. . . . . . . . III 
Erster Abschnitt. Einleitung. 
I. Die freien Städte. 8 88Illll. . .. 1 
II. Die Entwickelung der hamburgischen Verfassung. 82 .. . ... 6 
Zweiter Abschnitt. Verhältnis Hamburgs zum Reich, § 3—7. 19 
Dritter Abschnitt. Staatsgebiet, Staatsangehörigkeit und 
Bürgerrecht. 
I. Staatsgebie. 888888ss. 26 
II. Staatsangehörigkeit und Bürgerrecht. 8 911 . .. . . . . 28 
Vierter Abschnitt. Die „höchste Staatsgewalt“ und die Teilung 
der Gewalten. § 12—15 . . . . .. «....................... 36 
Fünfter Abschnitt. Der Senat. 
I. Zusammensetzung des Senats, Wahl und Amtsdauer seiner Mitglieder. 
1. Frühere Zusammensetzung. 8 16 .. ·.................. 54 
2. Jetzige Zusammensetzung. 8 17 . . . . . .. . .. .. . .. ... . . . . . . .. 55 
3. Früheres Wahlverfahren. S18 . .... 57 
4. Jetziges Wahlverfahren. 8 19 u. 20 . . . .. 59 
5. Verpflichtung zur Annahme der Wahl 8 21 u. 22. . .. . «...... 65 
6.AmtsdauerderSenatsmitglieder.§23................... 70 
II. Die Ehrenrechte und die äußere Stellung des Senats und seiner 
Mitglieder. § 24 u. 22. -........................... 73 
III. Die allgemeinen Verpflichtungen und die Verantwortlichkeit der 
Senatsmitglieder. 266 .. . .. ... 79 
IV. Die Bürgermeister. 8277000 . . .. 81 
V. Die Regierungs- und Verwaltungsfunktionen des Senats. 8 28. 83 
VI. Anteil des Senats an der Gesetzgebung. 8 22 105 
VII. Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung des Senats. § 30 u. 31. 105
	        
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