Full text: Das Hamburgische Staatsrecht.

Vorwort. 
Das neuere hamburgische Staatsrecht hat — zusammen 
mit dem von Bremen und Lübeck — in den Lehrbüchern 
des deutschen Staatsrechts von Zachariae, Zoepfl, H. von 
Schulze-Gaevernitz, G. Meyer, Grotefend, von 
Kirchenheim u. A. Berücksichtigung gefunden; doch haben 
sich die betreffenden Schriftsteller, wie den Umständen nach 
erklärlich, mit einer mehr oder weniger kurz gefaßten Er— 
örterung der Hauptpunkte begnügt. Eingehender ist das 
hamburgische Staatsrecht 1884 in Marquardsen's Hand— 
buch des Offentlichen Rechts von dem ehemaligen hamburgischen 
Reichstagsabgeordneten und langjährigen Vorsitzenden der 
hanseatischen Anwaltskammer, Dr. J. Wolffson behandelt. 
Der Gesamtcharakter aber und der Rahmen des großen Ganzen, 
in welchen sich diese dankenswerte Arbeit als ein verhältnis- 
mäßig untergeordneter Teil einzufügen hatte, nötigten den 
sachkundigen Verfasser, sich = abgesehen von einzelnen, be- 
sonderes Interesse erregenden Fragen — auf eine möglichst 
konzentrierte und übersichtliche Darstellung des gegenwärtigen 
Rechtszustandes zu beschränken. Es wird daher der vor- 
liegende Versuch einer neuen, ausführlicheren, neben der
	        
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