Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Pferdoration  aus  den  betheiligten  Korporations-Kassen  verbunden  ist.  Die  Bewerber
um  diese  Stelle  haben  ihre  Gesuche  unter  Beobachtung  der  in  der  Ministerial-Verfügung
  vom  25.  Juli  1825  (Reg.  Blatt  S.  573)  vorgezeichneten  Form  innerhalb  vier
Wochen  bei  der  Regierung  des  Reckar-Kreises  einzureichen.

6)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Steinenbronn,  Amts-Dekanats
  Stuttgart,  welche  862  Pfarrgenossen  zählt,  und  deren  Einkommen  auf  925  fl.
in  Sportel-Preisen  berechnet  ist,  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen
  Consistorium  vorschriftmäßig  zr-  melden.

7)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  evangelische  Stadtpfarrei  Grözingen,  Dekanats
Rürtingen,  welche  1050  Pfarrgenossen  zählt,  und  deren  Einkommen  in  Sportelpreisen
auf  600  fl.  berechnet  ist,  häben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium
  vorschriftmäßig  zu  melden.

8)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Gebersheim,  Dekanats
Lconberg,  welche  417  Pfarrgenossen  zählr,  und  ein  in  Sportelpreißen  auf  607  fl.  berechnetes
  Einkommen  in  Geld,  Naturalien,  Güter-Genuß  und  Zehenten  gewährt,  haben
  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  cvangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.

9)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Gündelbach,  Dekanats
Knittlingen,  welche  725  Pfarrgenossen  zählt,  und  deren  Einkommen  auf  660  fl.  in  Sportel-Preisen
  berechnet  ist,  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium
  vorschristmäßig  zu  melden.

10)  Die  Bewerber  um  das  durch  den  Tod  des  Cameral-Verwalters  Billing  erledigte,
  in  der  dritten  Besoldungs-Elasse  stehende  Cameralamt  Roth  am  See  haben
sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  der  Finanz-Kammer  für  den  Jart-Kreis  vorschriftmäßtg
zu  melden.

11)  Die  Bewerber  um  die  Acciser-Stellen  in  Ulm,  Ehingen  und  Oehringen,
wovon  die  erste  500  fl.,  die  zweite  210  fl.  und  die  dritte  200  fl.  jährliches  Einkommen
gewährt,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  in  der  vorgeschriebenen  Weise  bei  dem  Steuer-Collegium
  zu  melden.

Am  2.  d.  M.  sind  die  Rechts-Erkenntnisse  vom  Monat  November  v.  J.  ausgegeben  worden.