Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Nro.  6.

Regierungs-Blatt

fuͤr  das

Koͤnigreich  Wuͤrttemberg.

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Montag,  den  25.  Februar  1833.
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Inhalt.

 

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Königl.  Dekrete.  Dienst-Nachrichten.

Verfügungen  der  Departements.  Wohnsstz-Veränderung  eines  Rechts-Consulenten.  —  Verfügung,
betreffend  die  Bildung  von  Frauen=  Vereinen  bei  den  Straf  Anstalten  zu  endwigsburg  und  Markgröningen.
  —  Privilegium  gegen  den  Nachdruck  und  Nachstich  des  Werks:  „Anlettung  zu  einer  schnellen,
ledoch  gründlichen  Erlernung  der  Schönschreibekunst,  nach  den  Grundsätzen“  der  Carstair'schen  oder  sogenannten
  amerikanischen  Schreibmetbode,  bearbeitet  von  dem  Schreiblehrer  Nädelin.““  —  Privilegium
gegen  den  Nachdruck  der  zweiten  verbeslertgn.  Auflage  issz.  Grundriges  der  Chemie  inm  (Gebrauche  für  die
Schuter  hogerer  Lehr-ungalten,  von  Profezor  0.  Wöhler.  —  Versügung,  betressend  die  Maßregeln  gegen
das  Eindringen  der  Cholera.  —  Erhöhung  der  Stcttons  Distung=  Bestimmung  für  die  Strecke  von  Heilbronn
  nach  Eppingen.  —  Besetzung  der  Forstersstelle  zu  Dischingen.

Dienst-Erledigungen.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  54.
d.  M.  das  erledigte  Forstamt  Rottweil  dem  Revierförster  r.  Schiller  Fu#r  Reichenberg
gudigst  übertragen,

den  Revierförster  Schwarz,  von  Kleingartach,  Forsts  Stromberg,  auf  das  erledigte
  Revier  Mönchberg.  Comburger  Forsts,  versetzt,  und

den  Revierförster  Wenz  in  Bodelshausen,  seiner  Bitte  gemäß,  Alters  und  Kränklichkeits
  wegen  in  den  Pensionsstand  versetzt.