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Nro. 6.
Regierungs-Blatt
fuͤr das
Koͤnigreich Wuͤrttemberg.
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Montag, den 25. Februar 1833.
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Inhalt.
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Königl. Dekrete. Dienst-Nachrichten.
Verfügungen der Departements. Wohnsstz-Veränderung eines Rechts-Consulenten. — Verfügung,
betreffend die Bildung von Frauen= Vereinen bei den Straf Anstalten zu endwigsburg und Markgröningen.
— Privilegium gegen den Nachdruck und Nachstich des Werks: „Anlettung zu einer schnellen,
ledoch gründlichen Erlernung der Schönschreibekunst, nach den Grundsätzen“ der Carstair'schen oder sogenannten
amerikanischen Schreibmetbode, bearbeitet von dem Schreiblehrer Nädelin.““ — Privilegium
gegen den Nachdruck der zweiten verbeslertgn. Auflage issz. Grundriges der Chemie inm (Gebrauche für die
Schuter hogerer Lehr-ungalten, von Profezor 0. Wöhler. — Versügung, betressend die Maßregeln gegen
das Eindringen der Cholera. — Erhöhung der Stcttons Distung= Bestimmung für die Strecke von Heilbronn
nach Eppingen. — Besetzung der Forstersstelle zu Dischingen.
Dienst-Erledigungen.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Dienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 54.
d. M. das erledigte Forstamt Rottweil dem Revierförster r. Schiller Fu#r Reichenberg
gudigst übertragen,
den Revierförster Schwarz, von Kleingartach, Forsts Stromberg, auf das erledigte
Revier Mönchberg. Comburger Forsts, versetzt, und
den Revierförster Wenz in Bodelshausen, seiner Bitte gemäß, Alters und Kränklichkeits
wegen in den Pensionsstand versetzt.