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Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 6. d. M.
dem Oberamts-Arzte Fehleisen zu Reutlingen, aus Veranlassung seiner Amtsjubelfeier,
den Titel und Rang eines Medicinalraths zu verleihen geruht; auch
die erledigte katholische Kaplanei in Thunau, Dekanats Tettnang, dem Pfarrer
Grebert in Vodnegg, Dekanats Ravensburg, seinem Ansuchen. gemäß, gnädigst übertragen,
und
vermöge hölbster Entschließung vom 7. d. M. den Referendär erster Elasse, Ulrich
Alopys Rugl aus Wolfegg, Oberamts Waldsee, in die Zahl der Rechts-Consulenten
gnädigst ausgenommen. Derselbe hat WolfegZg zu seinem Wohnsite gewählt.
Ferner haben Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom
11. d. M. die erledigte Revisors-Stelle bei der Finanz-Kammer für den Schwarzwald=Kreis
dem biöher bei derselben angestellten Kanzlei-Assistenten Hirsch, wie auch
die erledigte Stelle eines Verwalters und Cassiers der Saline Sulz dem bisherigen
Amts-Berweser Rueff mit dem Titel und Rang eines Salinen-Cassiers gnädigst
verliehen, und
durch höchstes Dekret vom 12. d. M. die erledigte Rathsstelle bei dem K. Gerichtshofe
in Eßlingen dem Ober-Justiz-Assessor Ege daselbst, so wie
vermöge höchster Entschließung vom 13. d. M. die erledigte katholische Pfarrei
Fischbach, Dekanats Tettnang, dem Pfarrer Rucz in Felldorf, Dekanats Horb, guddigst
übertragen.
II. Verfügungen der Departements.
A.)) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
-a) Wohnsitz-Veränderung eines Rechts-Conslenten.
Da der Rechts-Consulent Dieterich seinen Wohns von Saulgau nach Spai
chingen verlegt hat; so wird solches hiemit zu öffentlicher Kennniß gebracht.
Stuttgart den 11. Februar 1833. " Schwab.