Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

113
M  14.

Regierungsblatt

für  das
Königreich  Württemberg.

Ausgegeben  Stuttgart  Dienstag  den:  31.  .  Mai  1887.

Inhalt.
Verfügung  der  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  albtheilung  für  die  Verkehrsanstelten,  des  Innern  und
des  Kriegswesens,  betreffen  id  den  Verkehr  mit  explosiven  Stoffen.  Vom  23.  April  1  —  Bekanntmachung

des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  das  Erlöschen  der  juristischen  Persönlichkeit  *  Gesellschaft  zu  Rath
und  That  in  Stuttgart.  Vom  3.  Mai  1887.  —  Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,
  betreffend  das  Verzeichniß  derienigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  u  Zenguissen  über
die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-  freiwilligen  Mililärdienst  berechtigt  sind;  -  desgleichen  der
provisorisch  berechtigten  Anstalten.  Vom  11.  Mai  1887.

 

Verfügung  der  Ministerien  der  answärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,
des  Innern  und  des  frriegowesens,  betrefsend  den  Verkehr  mit  erplosiuen  Stof#en.
Vom  23.  April  1887.

Mit  Höchster  Genehmigung  Seiner  Königlichen  Majestät  wird  dem  ersten
Absatz  des  §.  18  der  Verfügung  vom  7.  September  1879,  betreffend  den  Verkehr  mit
erplosiven  Stoffen,  (Reg.  Blatt  S.  333)  die  nachstehende,  nunmehr  den  zweiten  Satz  des
angeführten  Absatzes  bildende  Bestimmung  beigefügt:

„Die  zu  Packeten  vereinigten  Dynamitpatronen  sind  außerdem  mit  einer
das  Eindringen  von  Wasser  oder  Feuchtigkeit  verhindernden  Umhüllung  (z.21
mit  Gummilösung  verklebten  Gummibenteln)  zu  versehen.“
Stuttgart,  den  23.  April  1887.
Für  den  Staatsminister  des  Innern:
Mittnacht.  Baetzner.  Steinheil.