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A 25.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Samstag den 29. April 1848.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Versügung, betreffend die Vornahme einer neuen Wabl der Abgeordneten
zur zweiten Kammer der Stände-Versammlung.
I. Unmittelbare Koönigliche Dekrete.
Keinee.
II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
Verfügung, betreffend die Vernahme einer neuen Wahl der Abgeordneten zur zweiten Kammer
der Stände Versammlung.
In Folge der K. Verordnung vom 27. v. M., betreffend die Auflösung der Stände-Versammlung,
wird hiemit in Gemaßheit höchster Entschließung Seiner Majestät des
Königs verfügt, wie folgt:
1) Eine neue Wahl derjenigen Mitglieder der zweiten Kammer der Stände-Versammlung,
welche nicht Amtshalber Sitz und Stimme in dieser Kammer haben, ist in sämmtlichen
Wahlbezirken des Landes sofort einzuleiten und demnächst vorzunehmen.