Full text : Meyers Großes Konversations-Lexikon. Dritter Teil. (3)

64

Esßlingen.  Da  der  Bestand  des  dem  biesigen  Hofpital  zugebörigen  sogenannten  Ottilienhol-Guts
  mit  der  darauf  haftenden  Haltung  des  Folelvledes  an  Georgü  d.  J.  zu  Ende  geht,  so  wird
in  Folge  böchsten  Besebls  om  Freitag  den  20.  Febr.  d.  J.  eine  neue  Verleihung  desselben  auso  Jahre
im  Wege  des  Aufstreichs  vorgenommen  werden.  Dieses  Hofgut  destebt  neben  den  in  hiesiger  Stadt,
von  einer  Maues  besonders  um  schlossenen,  Wohn=  und  Oeconomie=  Gebluden  nebst  lanfenden  Bronnen,
  in  46:  Morgen  Aeckern  und  251  Morgen  Wiesen  von  guter  Ertragssébiskeit  und  nicht  sehr
entfernt  von  der  Stadt  gelegenz  auch  zat  der  Beständer  Gelegenheit,  von  den  an  den  auf  obige
Verhandlung  folgenden  Tagen  in  kleineren  Theilen  zur  abgesonderten  Verleihung  kommenden  öbrigen
  Ottilienhof  Gütern,  noch  weitere  Grundstäcke  pachtweise  an  sich  zu  bringen.  Die  Liebhaber,  welche
die  zur  Verlelhung  kommenden  Gegenstände  täglich  beaugenscheinigen  und  bei  der  untezzeichneten
Stelle  die  näheren  Beringungen  erfahren  können,  werden  nun  eingeladen  an  obenbemeldiem  Tage
Morgens  9  Uhr  auf  dem  biesigen  Rathhause  bei  der  Aufstreiä-Verhandlung  sich  einzuft  den,  bei
welcher  übrigens  keinem  Auswärtigen  aufzustreichen  gestattet  wird,  der  sich  nicht  durch  ein  obrigkeltlickes,
  in  gehöriger  Form  ausgestelltes,  Zeugniß  ausweisen  kann,  vaß  er  der  Landwirtbschaft  wohlkundig
  und  im  Stande  sey,  neben  den  erforderlichen  Einrichtungs=  Kosten  eine  gerichtliche  Caution  von
1200  fl.  einzulegen;  auch  wird  schließlich  noch  bemerkt,  daß  nach  beendigtem  Aufstreich  schlechterdings
kein  Nachgebot  angenommen  werde.  Den  30.  Januar  1817.  »

«  .  Königl.  Stiftungs-Verwaltung.
Vaihingen  an  der  Enz.  Das  derrschaftliche  Malerei-Gut  zu  Müblbausen  an  der  Enz,  besebend
  in  76  Mrg.  3  Vri.  :21  Rrb.  Aecker  in  3  Zellgen;  27  Mrg.  3  Vrk.  41  Rth.  Wiesen;  5  M.
1  Prt.  31½  Rth.  Baum=  und  Grasgarten  und  3o#  Rth.  Küchengarten,  Zins=  und  Steuerfrei,
wird  nebst  2  sehr  ger  umigen  Scheuren  und  Stallungen,  mit  dem  Recht.  50%  Kriischan#fe  treften,  und
Nächte  Wahl=  Pförche  frei  genlehen  zu  dürfen,  am  12.  dleses  Monats  Vermittags  20  Uhr,  auf
dem  Rathhaust  zu  Mütlheusen  auf  0  Jahre  öffentlich  verllehen.  Welches  mit  vem  Anban  bekannt
gemacht  wird,  daß  auswärtige  Llebhaber  mit  oberamtlich  legalisrten  und  gesiegelten  Zeugnissen  sowodl
über  ihre  landwirtbschestliche  Kenntulsse  und  Thabgkeit,  als  auch  über  ihr  Vermögen  versehen  seyn  müßen,
wenn  sie  zum  Pech-  dieses  Guts  angenommen  werden  sollen.  Jugleich  wird  eröffnet,  daß  einem  Beständer
  gerdumige  Wohnlulg  mit  alleu  Erfordernissen  übergeben  werden  könnte.  .  1.  Febr.  1318.
—  .Kamerslamt.
Aalen.  Bei  dem  Kameratamtt  Aaken  ist  ein  Quantum  Gerste  vom  Jahr  1327.  zum  Verkauf
aus  freier  Hand  ausgesetzt.  Die  Liebhaber  können  die  Mutkter  täglich  dei  dim  Komerölamte  einfehen
und  Käuse  mit  demselven  abschließen.  Den  1.  Februer  2816.  K.  Kameralamt.
Bevenhaufemn  GWe#i  dem  biesigen  Kameralamt  ist  ein  Quantum  Gerste  von  ganz  guter  Qualität,
  auch  einige  Scheffel  Kernzn  und  Wicken  zum  successiven  Verkauf  allergndbigst  ausgesetzt  worden.
Die  allenfallsige  Kaust-iebhaber  können  sich  deshald  täglich  del  der  Beamtung  melden.  Den  2.
Februar  268.  K.  Kameraleint.

Stuttgart.  Die  dieses  Jahr  vorzunehmende  Musterung  der  Milltärpflichtigen  von  sämtlichen
Amts-Orten  des  Amts-Ober-Amts  Stuttgart,  wird  den  a.  März  d.  J.  Morgens  8  Uhr,  aus  dem
Mathhause  zu  Mieningen  ihren  Ansäng  nehmen.  Amssschreiberei.

 

 

 

Urach.  Der  Kausfmann  Cul  Gok,  von  Dektingen,  hiesigen  Oberamts,  wandert  nach  Ruith  im
Bodischen  aus.  Es  werden  daber  alle  die  aus  irgend  einem  Rechtsgrunde  Ansprüche  an  denselben  zu
machen  haben,  hierdurch  ausgesordert,  solche  dinnen  3  Monaten  bei  der  unterzeichneten  Stelle  damutdun,
  indem  nach  Verfluß  dieser  Zeit  demselben  sein  Bermögen  verabsolgt  werden  wird.  Den  18.
Dechr.  18,7.  '  K.  Oberamt.