Full text : Die Militär-Vorlage im Deutschen Reichstage.

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herrschen,  das  ist  in  Oesterreich  selbst  eine  sehr  zweifelhafte  Frage.  Aber
von  deutschem  Lande  war  in  dem  Bündniß  keineswegs  die  Rede.

Die  Herren  werden  mir  zugeben,  daß  ein  siegreiches  Frankreich,  welches
bei  uns  Hannover  hergestellt  haben  würde,  sich  damit  nicht  begnügt  haben
würde,  sondern  es  würde  doch  auch  gedacht  haben:  selber  essen  macht
fett,  wie  das  Sprüchwort  sagt;  es  würde  für  Frankreich  direkt  das  Rheinufer
genommen  haben  und  so,  wie  wir  damals  die  französischen  Wünsche  kannten,
—  sie  sind  ja  aus  den  Benedettischen  Verhandlungen  bekannt  —,  so  deckte
sich  das  ungefähr  mit  dem  Winkel,  der  vom  rechten  Moselufer  und  von  dem
linken  Rheinufer  eingeschlossen  wird  einschließlich  Koblenz.  Denn  das  war
ja,  was  man  uns  als  einen  Preis  im  Frieden  abforderte.  Wenn  das  schon
damals  der  Fall  war,  so  ist  es  doch  also  wohl  sicher,  daß  Napoleon  in  einem
siegreichen  Kriege,  wenn  er  den  Frieden  diktiren  sollte,  das  ganze  linke  Rheinufer
  genommen  haben  würde.

Wenn  nun  der  Herr  Abgeordnete  Dr.  Windthorst  oder  der  Herr,  der
heute  in  diesem  Sinn  über  diese  Frage  gesprochen  hat,  mir  nicht  nachweisen
kann,  daß  in  dem  preußisch-italienischen  Bündniß  eine  ähnliche  Klausel  oder
unabweisliche  Bedingung  zum  Nachtheil  Deutschlands  gesteckt  hat,  dann  wird
er  mir  zugeben  müssen,  daß  sein  Vergleich  nicht  zutrifft,  und  daß  die  entrüstete
  und  schmerzliche  Bewegung,  die  sich  bei  ihm  in  Erinnerung  an  die
Vergangenheit  gestern  erkennbar  machte,  ihn  veranlaßt  hat,  die  Sache  in
einem  unrichtigen  Lichte  zu  sehen  und  darzustellen.

Meine  Herren,  ich  weiß  nicht,  ob  die  weitere  Diskussion  mir  noch  heute

zu  weiteren  Aeußerungen  Veranlassung  geben  wird.  Ich  will  es  einstweilen
abwarten.  (Bravol  rechts.)

Nach  längeren  Ausführungen  des  Abgeordneten  Dr.  Windthorst
nahm  der  Reichskanzler  Fürst  Bismarck  nochmals  das  Wort.
Die  Rede  desselben  lautete:

Der  Herr  Abgeordnete  hat  die  Hoffnung  ausgesprochen,  daß  Gesetz  und
Recht  von  den  Regierungen  vollständig  beachtet  werden  würden.  Ich  kann
ihm  darüber  nochmals  die  bündigste  Zusicherung  geben:  wir  werden  uns  innerhalb
  unserer  verfassungsmäßigen  Berechtigung  bewegen;  wir  haben  dabei  aber
die  Hoffnung,  daß  auch  die  Majorität  des  Reichstages  dasselbe  thun  werde.

In  seiner  Zusammenstellung  derjenigen  Bestimmungen,  die  die  Verfassung
über  die  Armee  hat,  hat  der  Herr  Vorredner  vorher  vergessen,  einen  ganz
wesentlichen  Satz  vorzutragen:  das  ist  das  vierte  Alinea  des  Verfassungsartikels
  62,  der  da  lautet:

Bei  der  Feststellung  des  Militärausgabeetats  wird  die  auf  Grundlage
  dieser  Verfassung  gesetzlich  feststehende  Organisation  des  Reichsheeres
  zu  Grunde  gelegt.

Was  ist  nun  die  „auf  Grundlage  dieser  Verfassung  gesetzlich  feststehende
Organisation?"  Das  ist  der  Artikel  59  und  der  Artikel  63  im  Absatz  4.
Artikel  59  bestimmt  die  Präsenzzeit  eines  jeden  wehrpflichtigen  Deutschen  bei