Ehefrau. 35
Epefrau Skatutenkallsson bezüglich der Vormundschaft
über Ehefrauen. XXIII, 95. Forderungen an eine
Ehefrau, welche ein * Gewerbe treibt. XXII, 95.
Haftung'“ der mit ihrem Ehemanne zu offenem Kram' und
Labden sitzenden Ehefrau sar rl Gewerbschulden nach gemelnem
Rechte. XXIV, Zutoenbungen an die
zweite Chefrau nach 1 Recht. XXX, 406. Ubber
die Bestimmung der Augsburger Fanitenordnung bezüglich
der Illaten der Ehefrauen. XXVIII, 205. Darlehen
der Ehefrau, ohne des Mannes. Aiene aufdenommen,
(Bayerisches Recht.) XX VI 39#=ung
an eine Ehefrau. (Vayer. R.) - .
giltigkeit einseitiger Disposition e# über das o
phernalgnt während der Ehe. (Bayer. N.) XXVI
32. Haftung der Ehefrau für Gewerbschulden wuh
bayerischem Rechte. XXX 287. Nichthaftung der mit
ihrem Manne im gemeinsamen Gewerbsbetriebe stehenden
Ehefrau für dessen vor der Ehe kontrahirte Gewerbschuld.
(Bayer, R.) XXVI, 12. Haftet dle mit ihrem Manne
zu offenem Kram und Laden sitzende Ehefrau nach bayerischem
Nechte für die Gewerbschulden solidarisch? XXII,
378. Umfang der Beweislast bezüglich dieser Hafumg.
(Bayer. R.) XXIV, 399. Belehrung der siegelmäßigen
Ehefrauen über ihre nnsstüch Rechtewehlifaten Verzichtleistung
auf diese. (Bayer. R.) XXIV) V Aufhebung
der Gütergemeinschaft durch Separation des Verindgens
der Ehefrau nach Bayreuther Rechte. XXVI, 230.
Reclamatio uxoria des fränkischen Rechtes gegen Vergleiche.
XXIII, 254. Haftet nach Lindauer Statutarrecht
eine Ehefrau, welche mit ihrem Manne zu offenem
Kram und Laden sitzt oder off ene Wirthschaft treibt, überhaupt
und insbesondere auch dann für die während der
Ehe kontrahirten Schulden desselben, wenn sie ihre Illabanforderun
auf dessen Anwesen hypothekatisch versichern
V, 1 ach dem ehelichen Güterstande im
Fürstenchune eettingen-Sielbery haftet die Ehefrau nicht
ur die Schulden des Ehemannes. XXIV, 139. Befugniß
der in allgemeiner Gütergemeinschaft lebenden Eherau
zur Prozeßführung, während det. Ehemam. eine
Zuchthausstrafe verbüßt. (Fränkisches Recht.) XIV,
118. Bedarf eine in Frankreich verheir#thete Frau der
Zustimmug ihres Ehemannes zur Fortsetzung eines vor
ihret Verheirathung in Bayern begonnenen Rechtsstreites?
286. Fähigkeit einer (# den- Güterverhältuissen
des btyerischen Landcechtes stehenden Ehefrdu, in den
„Prozess en ihres Ehentannes Zeugniß abzulegen. XXIV,
190. Begründung der- Prikzipollintervekuus elner Ehe
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