6 Großbeamte der Krone. Königliche Orden.
Eltern:
Vater: Maximilian, Herzog in Bayern, geboren zu Bamberg den 4. Dezember
1808, gestorben zu München den 15. Nov. 1888.
Mutter: Ludovika Wilhelmine, Königliche Prinzessin von Bayern, geboren den
30. August 1808 zu München, vermählt zu Tegernsee am 9. Septbr.
1828, gestorben zu München den 26. Januar 1892.
II
Grohbeamte Aer Krone
Kron-Obersthofmeister.
Seine Durchlaucht Albrecht Fürst zu Oetktingen-Oettingen und Oettingen-
Spielberg, Standeoherr und Erbl. Reichsrat der Krone Bayern. #. WFl. M3.
Pblr.
Kron-Obersthämmerer.
— — —
Kron-Oberstmarschall.
Kron-Oberstpostmeister.
Seine Durchlaucht Albert Fürst von Thurn und Taxis, Herzog zu Wörth
und Donaustauf, Erb--General-Postmeister, Erblicher Reichsrat der Krone Bayern
und in ÖOsterreich, Erbl. Mitglied des Preuß. Herrenhauses, Erbliches Mitglied der
Kammer der Standesherren in Württemberg. Oberst-Inhaber des K. B. 2. Chevau-
leger-Regiments. T. AAdB. HEI MW K#. SEHL Bulgai. OGV. SCI.
u.
Konigliche Orden.
1. Haus-Ritterorden vom heiligen Zubert.
Dier Orden wurde von Gerhard V., Herzog von Jülich und Berg, im Jahre 1444 zum Andenken
eines am Tage des deiligen Hubertus ersochtenen Sieges über Arnold von Egmont Fistet. am
29. Sept. 1708 aber von Kurfürst Jobann Wilhelm von der Pfalz erneuert. Nach den Statuten ist
die Zadl der fürstlichen Ritter unbestimmt, die der gräslichen und freiherrlichen Kapitularen aber,
nebst einem Großkomtur, aus zwölf sestgesetzt. Deb Königs Maximilian Joseph Majiestät haben
diesen Orden als den ersten Orden des Reichs mit seinen Statuten und Vorrechten bestätigt und ihn
dergestalt mit dem von Allerhöchstdenselben gestisteten Verdienstorden der Bayer. Krone in Verhältuis
Leleun, daß die bißherigen Kapitularen desselben, wenn sie auch Großkreuze des Verdienstordens der
ayer. Krone sind, am Range den andern Großkreuzen des Hubertus = Ordens vorgeben und die
zwöls Kapitularen des Hubertus-Ordens aus den Komturrn des Verdienstordens der Bayer. Krone,
welche sich dazu eignen und dle Stelle sechs Jahre bekleiden, gewählt werden sollen. Nach den
neueren Allerdöchsten Bestimmungen können den Hubertus-Orden nur Souveräne und reglerende
Zürsten, ihre Agnaten und Verwandten mänmnlicherseits. insofern sie nicht in fremden Dlenstes= oder
Subektionsverhältnüssen stehen, erbalten, oder sonst Ausländer, welche denselben bei Auswechslung
fremder Orden mit dem Hubertus-Orden von ihren Sonveräns erdalten, oder endlich solche, welche
den Königs Majestät als vorzüglich würdig dazu erkennen. Das Ordenszeichen ist ein goldenes,
achtspitziges, weih emailliertes Kreuz mit dem Bilde des deiligen Hudertus, mit der Legende; in
trau vant, in gotischer Schrift; dasselbe wird von den Rittern außer den Zeremonien an einem
dandbreiten ponccauroten Bande mit grüner Einfassung getragen. Bei Feierlichkeiten haben sie
solches über dem Zeremonienkleide, welches in einer schwarzen spanischen Kleidung besteht, an einer
oldenen Keite um den Hals. Die Ritter daben noch auf der linken Brust einen spitigen, mit
Strahlen matt gestickten Stern, worauf ein mit Silber gesticktes und mit Gold durchwirktes Krenz
mit einer goldenen Einsassung liegt; in der Mitte des Sterns ist eine ponceaufarbene samtene
Zirkelsläche mit obiger Devise.