Full text: Hof- und Staats-Handbuch des Königreichs Bayern.

6 Großbeamte der Krone. Königliche Orden. 
Eltern: 
Vater: Maximilian, Herzog in Bayern, geboren zu Bamberg den 4. Dezember 
1808, gestorben zu München den 15. Nov. 1888. 
Mutter: Ludovika Wilhelmine, Königliche Prinzessin von Bayern, geboren den 
30. August 1808 zu München, vermählt zu Tegernsee am 9. Septbr. 
1828, gestorben zu München den 26. Januar 1892. 
II 
Grohbeamte Aer Krone 
Kron-Obersthofmeister. 
Seine Durchlaucht Albrecht Fürst zu Oetktingen-Oettingen und Oettingen- 
Spielberg, Standeoherr und Erbl. Reichsrat der Krone Bayern. #. WFl. M3. 
Pblr. 
  
Kron-Obersthämmerer. 
— — — 
Kron-Oberstmarschall. 
Kron-Oberstpostmeister. 
Seine Durchlaucht Albert Fürst von Thurn und Taxis, Herzog zu Wörth 
und Donaustauf, Erb--General-Postmeister, Erblicher Reichsrat der Krone Bayern 
und in ÖOsterreich, Erbl. Mitglied des Preuß. Herrenhauses, Erbliches Mitglied der 
Kammer der Standesherren in Württemberg. Oberst-Inhaber des K. B. 2. Chevau- 
leger-Regiments. T. AAdB. HEI MW K#. SEHL Bulgai. OGV. SCI. 
u. 
Konigliche Orden. 
1. Haus-Ritterorden vom heiligen Zubert. 
Dier Orden wurde von Gerhard V., Herzog von Jülich und Berg, im Jahre 1444 zum Andenken 
eines am Tage des deiligen Hubertus ersochtenen Sieges über Arnold von Egmont Fistet. am 
29. Sept. 1708 aber von Kurfürst Jobann Wilhelm von der Pfalz erneuert. Nach den Statuten ist 
die Zadl der fürstlichen Ritter unbestimmt, die der gräslichen und freiherrlichen Kapitularen aber, 
nebst einem Großkomtur, aus zwölf sestgesetzt. Deb Königs Maximilian Joseph Majiestät haben 
diesen Orden als den ersten Orden des Reichs mit seinen Statuten und Vorrechten bestätigt und ihn 
dergestalt mit dem von Allerhöchstdenselben gestisteten Verdienstorden der Bayer. Krone in Verhältuis 
Leleun, daß die bißherigen Kapitularen desselben, wenn sie auch Großkreuze des Verdienstordens der 
ayer. Krone sind, am Range den andern Großkreuzen des Hubertus = Ordens vorgeben und die 
zwöls Kapitularen des Hubertus-Ordens aus den Komturrn des Verdienstordens der Bayer. Krone, 
welche sich dazu eignen und dle Stelle sechs Jahre bekleiden, gewählt werden sollen. Nach den 
neueren Allerdöchsten Bestimmungen können den Hubertus-Orden nur Souveräne und reglerende 
Zürsten, ihre Agnaten und Verwandten mänmnlicherseits. insofern sie nicht in fremden Dlenstes= oder 
Subektionsverhältnüssen stehen, erbalten, oder sonst Ausländer, welche denselben bei Auswechslung 
fremder Orden mit dem Hubertus-Orden von ihren Sonveräns erdalten, oder endlich solche, welche 
den Königs Majestät als vorzüglich würdig dazu erkennen. Das Ordenszeichen ist ein goldenes, 
achtspitziges, weih emailliertes Kreuz mit dem Bilde des deiligen Hudertus, mit der Legende; in 
trau vant, in gotischer Schrift; dasselbe wird von den Rittern außer den Zeremonien an einem 
dandbreiten ponccauroten Bande mit grüner Einfassung getragen. Bei Feierlichkeiten haben sie 
solches über dem Zeremonienkleide, welches in einer schwarzen spanischen Kleidung besteht, an einer 
oldenen Keite um den Hals. Die Ritter daben noch auf der linken Brust einen spitigen, mit 
Strahlen matt gestickten Stern, worauf ein mit Silber gesticktes und mit Gold durchwirktes Krenz 
mit einer goldenen Einsassung liegt; in der Mitte des Sterns ist eine ponceaufarbene samtene 
Zirkelsläche mit obiger Devise.
	        
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