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es aber nicht kommen. Als man 1700 den 18. Februar schrieb,
ließ man 10 Tage"') weg und begann den nächsten Tag mit dem
1. März. Dieser neue Kalender, der blos in der Zeitangabe des
Osterfestes und natürlich in den davon abhängenden Festen etwas
von dem Gregorianischen abwich"*), hieß der verbesserte.
„Morgen muß ich mich stellen“, sagt bei uns der zwanzigjährige
junge Mann, und ängstlich oder auch sorglos schreitet er der Stadt zu,
wo sich die nächste Amtshauptmannschaft befindet. Hier kommt er
„unter das Maß"“. Sein körperlicher Zustand wird untersucht und er
wird entweder „ausgehoben“ oder, sobald man ihn als untüchtig erklärt,
militärfrei. Früher war die Rekrutirung in dieser Weise nicht geordnet.
Fehlten in einem Regimente Soldaten, so hatten nur die betreffenden
Offiziere für Ausfüllung der entstandenen Lücken Sorge zu tragen.
Um neue Leute aufzutreiben, schlichen „Werber“ im Lande umher,
und fanden diese irgendwo einen gesunden jungen Mann, so wandten
sie alle nur erdenklichen Mittel zu seiner Gewinnung an.
Worin bestanden aber diese Mittel? Zunächst setzte man die
Ueberredungskunst, verbunden mit allerlei Versprechungen, in Be-
wegung. Schlug dieses Mittel fehl, dann trank man dem jungen Mann
wacker zu, bis er etwas berauscht war, und nun nöthigte man ihn
zur Annahme eines Handgeldes und zur Ablegung des Fahneneides.
Kam man noch nicht zum Ziele, dann verschritt man zur Gewalt.
„Da überfiel man die jungen Männer in den Häusern, holte sie nachts
aus dem Bette, lauerte ihnen auf in den Schänken, auf den Straßen,
sogar auf den Wege zur Kirche. In den Jahren 1697 bis 1701
war das Unwesen der Werber zur größten Plage geworden; Niemand
mochte in Sachsen gern reisen oder verweilen; Handel und Gewerbe
litten unglaublich.“
Diesem Thun und Treiben wurde endlich Einhalt gethan. Der
Kurfürst befahl, daß derjenige Offizier, der auf diese Weise Rekruten
zu werben fortfahren würde, sofort aus der Armee gestoßen werden
sollte. Für den Augenblick wirkte dieser Befehl, aber später wieder-
holten sich die alten Mißbräuche immer wieder. — Wie geordnet sind
doch auch diese Verhältnisse in gegenwärtiger Zeit! Die so oft ge-
priesene gute alte Zeit hat der Schattenseiten viele aufzuweisen.
und sind demnach um 12 Tage zurück. Ist bei ihnen bis zum Jahre 1900
keine Aenderung eingetreten, dann beträgt der Unterschied 13 Tage. Erst im
Jahre 2100 müßte er 14 Tage betragen, da das Jahr 2000 auch bei denen
ein, Schaltjahr ist, die nach dem Gregorianischen (oder verbesserten) Kalender
rechnen.
59) Rechnet man den Schalttag, der in dem genannten Jahre und
Monate eingetreten wäre, mit, so wurden 11 Tage weggelassen.
*) Seit dem Jahre 1777 ist dieser Unterschied zwischen Katholiken und
Evangelischen ebenfalls gefallen.
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