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„zur Erleichterung der ihm obliegenden schweren Regentenpflichten,
sowie aus landesväterlicher Fürsorge für seine Unterthanen“ den
Prinzen Friedrich August zum Mitregenten.
Da Prinz Maximilian, der noch lebende Vater des Mitregenten,
als Bruder des Königs die nächsten Ansprüche auf die Regierung
hatte, so konnte die Ernennung seines Sohnes zum Mitregenten nur
erst dann erfolgen, sobald er auf die Nachfolge in der Regierung
Verzicht geleistet hatte. Aus freiem Entschlusse brachte Prinz Maximilian
auch dieses Opfer und entsagte feierlich seinen Rechten. Selten dürfte
eine Nachricht mit größerem Jubel aufgenommen worden sein, als
die Ernennung des Prinzen Friedrich August zum Mitregenten. Ein
nie endenwollendes Zujauchzen des Volkes begleitete ihn, als er die
illuminirte Residenzstadt durchfuhr. Man spannte sogar die Pferde
aus, und Bürger zogen den Wagen über die Brücke nach dem Schlosse.
Mit Vertrauen sah der ruhige und besonnene Theil der Be-
völkerung der Erfüllung des gegebenen Fürstenwortes entgegen, daß
das Land eine zeitgemäße Verfassung erhalten solle. Die in jener Zeit
vom Prinzen gesprochenen Worte lassen einen tiefen Blick in sein
edles Herz werfen. Dieselben lauten:
„Ich habe mich nicht getäuscht; das Vertrauen, welches ich vom ersten
Augenblicke in Sie setzte, hat sich herrlich bewährt. Vertrauen erweckt
wieder Vertrauen; darum bitte ich Sie, meine Herren, vertrauen Sie
auch mir! Ich glaube es zu verdienen, mein Inneres sagt es mir. Mit
den liebevollsten Gefühlen, welche ich in meinem Herzen von Jugend auf
genährt, werde ich mit allen Kräften für das Wohl des Staates sorgen.
Glauben Sie, es sind nicht leere Worte, die ich zu Ihnen sage; vielmehr
soll mein künftiges Leben nur dahin gerichtet sein, alles Gute zu befördern
und stets für das Wohl des Staates zu sorgen.“
b) Die Constitution und ihr Hauptinhalt.
Am 4. September 1831 war eine für das ganze Land überaus
wichtige Arbeit zu Ende geführt, und zwar die neue Staats-
verfassung oder Constitution. Mit seinem Fürstenworte versprach
der König, die Verfassung stets zu schützen und zu bewahren, und
hoffte, „daß sie seinem Volke zum Heil und Segen werden möchte.“
Hierauf wurde die Verfassungsurkunde unter Glockengeläute, Kanonen=
donner und Gewehrsalven der auf#gestellten Kommunalgarde und
Linientruppen in einem prachtvollen Staatswagen aus dem Schlosse
in das Ständehaus gebracht, wo man sie feierlichst niederlegte.
Sonach trat das Königreich Sachsen am 4. September 1831 in die
Reihe der constitutionellen Staaten. In den ersten Jahren beging
man den 4. September wie einen Festtag mit öffentlichem Gottes-
dienst; später verlegte man die kirchliche Feier dieses Tages auf den
nächsten Sonntag.