Full text: Geschichte des Königreichs Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der wichtigsten culturgeschichtlichen Erscheinungen.

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„zur Erleichterung der ihm obliegenden schweren Regentenpflichten, 
sowie aus landesväterlicher Fürsorge für seine Unterthanen“ den 
Prinzen Friedrich August zum Mitregenten. 
Da Prinz Maximilian, der noch lebende Vater des Mitregenten, 
als Bruder des Königs die nächsten Ansprüche auf die Regierung 
hatte, so konnte die Ernennung seines Sohnes zum Mitregenten nur 
erst dann erfolgen, sobald er auf die Nachfolge in der Regierung 
Verzicht geleistet hatte. Aus freiem Entschlusse brachte Prinz Maximilian 
auch dieses Opfer und entsagte feierlich seinen Rechten. Selten dürfte 
eine Nachricht mit größerem Jubel aufgenommen worden sein, als 
die Ernennung des Prinzen Friedrich August zum Mitregenten. Ein 
nie endenwollendes Zujauchzen des Volkes begleitete ihn, als er die 
illuminirte Residenzstadt durchfuhr. Man spannte sogar die Pferde 
aus, und Bürger zogen den Wagen über die Brücke nach dem Schlosse. 
Mit Vertrauen sah der ruhige und besonnene Theil der Be- 
völkerung der Erfüllung des gegebenen Fürstenwortes entgegen, daß 
das Land eine zeitgemäße Verfassung erhalten solle. Die in jener Zeit 
vom Prinzen gesprochenen Worte lassen einen tiefen Blick in sein 
edles Herz werfen. Dieselben lauten: 
„Ich habe mich nicht getäuscht; das Vertrauen, welches ich vom ersten 
Augenblicke in Sie setzte, hat sich herrlich bewährt. Vertrauen erweckt 
wieder Vertrauen; darum bitte ich Sie, meine Herren, vertrauen Sie 
auch mir! Ich glaube es zu verdienen, mein Inneres sagt es mir. Mit 
den liebevollsten Gefühlen, welche ich in meinem Herzen von Jugend auf 
genährt, werde ich mit allen Kräften für das Wohl des Staates sorgen. 
Glauben Sie, es sind nicht leere Worte, die ich zu Ihnen sage; vielmehr 
soll mein künftiges Leben nur dahin gerichtet sein, alles Gute zu befördern 
und stets für das Wohl des Staates zu sorgen.“ 
b) Die Constitution und ihr Hauptinhalt. 
Am 4. September 1831 war eine für das ganze Land überaus 
wichtige Arbeit zu Ende geführt, und zwar die neue Staats- 
verfassung oder Constitution. Mit seinem Fürstenworte versprach 
der König, die Verfassung stets zu schützen und zu bewahren, und 
hoffte, „daß sie seinem Volke zum Heil und Segen werden möchte.“ 
Hierauf wurde die Verfassungsurkunde unter Glockengeläute, Kanonen= 
donner und Gewehrsalven der auf#gestellten Kommunalgarde und 
Linientruppen in einem prachtvollen Staatswagen aus dem Schlosse 
in das Ständehaus gebracht, wo man sie feierlichst niederlegte. 
Sonach trat das Königreich Sachsen am 4. September 1831 in die 
Reihe der constitutionellen Staaten. In den ersten Jahren beging 
man den 4. September wie einen Festtag mit öffentlichem Gottes- 
dienst; später verlegte man die kirchliche Feier dieses Tages auf den 
nächsten Sonntag.
	        
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