Full text: Geschichte des Königreichs Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der wichtigsten culturgeschichtlichen Erscheinungen.

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natürlich nicht zu erfolgen. In dem Gesetze ist hinlänglich Sorge 
getragen, daß kein Theilhaber bei dieser Zusammenlegung beeinträchtigt, 
und daß jeder für etwaige Verluste ausreichend entschädigt werde. 
Für den Landbau ist diese Zusammenlegung der Grundstücke 
von außerordentlichem Einfluß. Schon ein Sprichwort sagt: „Zeit 
ist Geld.“ Daß die Bestellung und Beaufsichtigung zerstückelt liegender 
Felder mehr Zeit in Anspruch nimmt, als die einer abgerundeten Fläche, 
bedarf keines Beweises. Daß ferner durch den Wegfall der vielen 
Grenzraine und Feldwege, zumal da jene Raine in trockenen Jahren 
wenig Gras geben und den Feldmäusen zu einem willkommenen 
Aufenthaltsorte dienen, Boden für den Feldbau gewonnen wird, ist 
sicherlich auch ein großer Vortheil. Außerdem läßt sich eine größere 
Fläche leichter bearbeiten und bequemer zur Hutung benutzen, als ein 
schmales Flurstück. 
Preußisch-deutscher Jollverein 1834. Unser Sachsen zeichnete 
sich von jeher durch seinen blühenden Gewerbfleiß und seinen regen 
Handel aus. Letzterer ward namentlich durch die günstige Lage des 
Landes unterstützt. So nahmen, um nur etwas hervorzuheben, die 
Waaren, welche das nördliche Europa nach den westlichen Ländern 
sendete, ihren Weg meistentheils durch Sachsen, was einen bedeutenden 
Zwischenhandel zur Folge hatte. Hierzu kam, daß die Grenzzölle 
sehr mäßig waren, so daß sich die Ein= und Durchfuhr bedeutender 
Erleichterungen in Sachsen erfreuen konnte. Hierbei griff eins ins 
andere. Durch die Verbindung mit den verschiedenen Ländern fanden 
auch die sächsischen Waaren einen guten Absatz. 
Alles ging recht gut, so lange bei dem Verkehr in den benachbarten 
Staaten ähnliche Grundsätze, wie in unserm Vaterlande, festgehalten 
wurden. Verschiedene deutsche Staaten, unter diesen auch Preußen, 
änderten dieselben aber ab und schlossen unter einander einen Vertrag, 
in welchem sie der Hauptsache nach Folgendes festsetzten: Zwischen 
den verbündeten Staaten findet Freiheit des Handels und Verkehrs 
statt, so daß die Waaren, welche aus einem Vereinslande in das 
andere aus= und eingeführt werden, mit keinem Zolle zu belegen 
sind; — dagegen ist von allen Waaren aus anderen Ländern ein 
Eingangs-, Durchgangs= und Ausgangszoll zu erheben. Jener Vertrag 
ist unter dem Namen „Preußisch-deutscher Zollverein“ bekannt. 
Die Folgen dieses Vertrages übten auf den sächsischen Handel 
einen außerordentlichen Einfluß aus. Führte man sächsische Waaren 
z. B. nach Preußen ein, so galten diese als ausländische und wurden 
als solche hoch besteuert. Eine gleich hohe Steuer hatten z. B. auch 
die englischen, französischen 2c. Waaren in denjenigen Staaten zu zahlen, 
welche dem preußisch-deutschen Zollvereine angehörten. In Sachsen 
blieb der Grenzzoll für dergleichen Waaren, wie früher, ein niedriger. 
Was war nun die nächste Folge? Das Ausland überschwemmte
	        
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