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Innung, Schuhmacher-Innung 2c. sprach. Was soll dies heißen?
Alle Meister in einer Stadt, die ein und dasselbe Gewerbe trieben,
bildeten einen von der Obrigkeit bestätigten Verein (eine Körperschaft),
welcher das Recht hatte, sein Gewerbe nach gewissen Vorschriften
oder Gesetzen auszuüben, und denen die Ausübung desselben Gewerbes
zu verbieten, welche der Innung nicht als Mitglieder angehörten.
In der frühesten Zeit durften sich auf dem Lande gar keine Handwerks-
meister niederlassen. Später gestattete man es wenigstens solchen,
welche für Beschaffung der nächsten Haus= und Wirthschaftsbedürfnisse
am unentbehrlichsten waren, z. B. Böttcher, Fleischer, Glaser, Schmiede,
Schneider, Schuhmacher, Tischler 2c. Ueberdies hatte jede Innung
noch eine Menge Vorschriften, welche streng innegehalten werden
mußten. Da gab es Bestimmungen über die Dauer der Lehr= und
Wanderzeit, über das von jedem Gesellen zu fertigende Meisterstück,
über die Zahl der Gesellen, die manche Meister halten durften, über
den Herbergszwang 2c.
Jahrhunderte lang hatte sich das Zunftwesen unter dem Schutze
der Regierungen erhalten und wirkte zu seiner Zeit gewiß recht
segensreich. Alle menschlichen Einrichtungen bedürfen aber im Laufe
der Zeit der Verbesserung. Auch das Innungswesen konnte sich in
seiner alten Gestalt nicht mehr halten. So entstanden z. B. zwischen
Schlossern und Schmieden, zwischen Riemern und Sattlern, zwischen
Damen= und Herrenschneidern und anderen in den Arbeiten verwandten
Handwerkern fortwährend Streitigkeiten, weil Dieser oder Jener
Arbeiten geliefert haben sollte, die in eine andere Zunft einschlugen.
Den Todesstoß erhielt aber das streng ausgebildete Innungs-
wesen durch die Fabriken. So mußte es z. B. die Färberzunft ruhig
geschehen lassen, daß Färbereien im größten Maßstabe angelegt, und
daß in denselben Fabrikarbeiter verwendet wurden, welche die Färbe-
kunst nicht zunftmäßig erlernt hatten. Von den Webern, Strumpf-
wirkern und anderen Zunftangehörigen galt dasselbe. Noch mehr!
Die Fabriken wurden an dem geeignetsten Platze angelegt, gleichviel
ob Stadt oder Land, und so fiel auch die von den Zünften aufrecht
erhaltene Scheidewand zwischen Dorf und Stadt. Dessenungeachtet
zählte das alte Innungswesen der Freunde viele. Einen Grund
zu dieser Erscheinung lieferten Preußens Gewerbsverhältnisse. Dort
hatte man schon 1810 und 1811 alle Vorrechte der Zünfte auf-
gehoben und ziemlich unbedingte Gewerbefreiheit gestattet. Natürlich
wanderten aus den Nachbarländern eine Menge Gesellen in Preußen
ein, ließen sich hier nieder und überluden auf diese Weise den
Handwerkerstand. Von allen Seiten erhoben sich aus der Mitte
desselben Klagen. Die Regierungen anderer Länder machte diese
Wahrnehmung über die Zweckmäßigkeit der Gewerbefreiheit zweifel-
haft, und die Anhänger des Zunftwesens glaubten hierin einen aus-