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reichenden Grund zu finden, sich gegen Gewerbefreiheit erklären
zu können.
In unserm Vaterlande erhielt sich das Zunftwesen 50 Jahre
länger, als in Preußen, was besonders durch den Umstand ermöglicht
wurde, daß die Regierung mehrere harte Bestimmungen aufgehoben
hatte. Im Jahre 1861 erschien ein neues Gewerbegesetz, durch
welches das ganze Gewerbswesen auf Grund der Gewerbefreiheit
umgestaltet wurde. Die obengenannten Bestimmungen über Lehrzeit rc.
sind aufgehoben, und im Allgemeinen’) steht jedem, der das
24. Lebensjahr erfüllt hat, das Recht zum Betrieb eines selbständigen
Gewerbes, ohne Beschränkung der Wahl des Ortes, frei. Die
Innungen an sich sind zwar nicht aufgehoben, allein es ist kein
Gewerbetreibender gezwungen, der betreffenden Innung beizutreten.
Eisenbahnen. Ist ein wichtiges Werk nach seinen Haupt-
richtungen hin vollendet, dann hält der Schöpfer desselben seine
Aufgabe noch nicht für gelöst. Er baut das Ganze weiter aus und
vervollständigt dasselbe in seinen einzelnen Theilen. Unser Eisenbahn-
wesen gleicht auch einer großen Schöpfung, die nach dieser und jener
Richtung hin weiter auszubauen ist. In dem Jahre 1839 und bald
darauf wurden diejenigen Eisenbahnen eröffnet, welche unser Vater-
land mit dem westlichen und nördlichen oder auch mit dem östlichen
und südlichen Deutschland in Verbindung brachten (Seite 442).
Um eine vollständige, zusammenhängende Uebersicht der in unserm
Vaterlande nach allen Richtungen hin sich verzweigenden Eisenbahnen gewinnen
zu können, ist die Zusammenstellung derselben im Jahre 1880 nachzusehen.
108. DHer preußisch-deutsche Krieg.
a) Ursachen und Verlauf desselben.
Im Jahre 1866 griffen die Deutschen nach den Waffen, um
dieselben nicht gegen auswärtige Feinde, sondern gegen ihre eigenen
Mitbrüder zu führen. Um die Ursachen dieses traurigen Bruder-
krieges genau kennen zu lernen, müssen wir zunächst einen Blick auf
den Deutschen Bund und dann auf Schleswig-Holsteins Geschichte
werfen. Auf dem Congresse zu Wien setzten die europäischen Fürsten
1815 fest, daß die verschiedenen deutschen Fürsten zu einem Bunde
zusammentreten sollten, um gemeinschaftlich die wichtigsten Angelegen-
heiten Deutschlands zu berathen und zu bestimmen. Dieser Bund
ist unter dem Namen: „Deutscher Bund“ bekannt. Als Sitz des
Bundestages wurde Frankfurt am Main gewählt.
» *) Die Ausnahmen, sowie die einzelnen Bestimmungen überhaupt sind
im Gewerbegesetz vom 15. Oktober 1861 nachzusehen.