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Dresden hielten, da trug der ruhmgekrönte Kronprinz Albert nicht
den Degen, sondern den Marschallstab in der Hand. Unmittelbar
vor dem Truppeneinzuge war nämlich der Held von St.-Privat
und Beaumont von dem deutschen Kaiser zum Reichsfeldmarschall
erhoben worden.
Die Stadt Dresden verehrte dem Kronprinzen-Feldmarschall
zur Erinnerung an den glorreichen Kriegszug einen silbernen Lorbeer-
kranz, die Stände des Meißner Kreises einen silbernen Ehrenschild,
die Stadt Leipzig ein silbernes Denkmal und die Offiziere des Ober-
kommandos der Maas-Armee einen Marschallstab.
13. König Albert als Regent. — FSachsens innere Zustände.
Am 15. Juli 1871 hatte der damalige Kronprinz, als An-
erkennung seiner auf dem Felde der Ehre erworbenen Verdienste
den Marschallstab erhalten. Zwei Jahre später, den 29. Oktober 1873,
kam zu diesem der Herrscherstab, welcher seine Hand nicht minder
ziert, als das Symbol der höchsten militärischen Ehre. Zur Freude
aller Sachsen erstreckt sich unsers Königs Thätigkeit mit regstem Eifer
auch auf die Werke des Friedens. Seinem beim Antritt der Regierung
feierlich gegebenen Versprechen ist er auf das gewissenhafteste nach-
gekommen. Er gelobte an diesem Tage: „Seine landesväterliche
Fürsorge unausgesetzt auf Handhabung von Recht und Gerechtigkeit
und auf Beförderung der Wohlfahrt und des Besten des Landes
zu richten und die Verfassung des Landes in allen ihren Bestimmungen
zu beobachten, aufrecht zu erhalten und zu beschützen."
Bei seiner Thronbesteigung stand dem Könige schon ein reicher
Schatz von Erfahrungen zur Seite. Hatte er doch früher als Prinz
den staatsmännischen Studien und Arbeiten mit demselben Eifer
obgelegen, wie den militärischen Beschäftigungen; hatte er doch ferner
an den Arbeiten des höchsten Gerichtshofes den thätigsten Antheil
genommen und hatte er vor allem auch eine andere reiche Schule
der Erfahrung mit durchlebt, indem er seit 1862 an den land-
ständischen Berathungen in hervorragendster Weise Theil nahm.
Er betheiligte sich nicht blos eingehend an den Debatten in den
Plenarsitzungen, sondern zeigte auch als Vorsitzender des Finanz-
ausschusses eine gründliche Einsicht in die Gesetzkunde, wie überhaupt
in die vaterländischen Verhältnisse. Nach seinem Regierungsantritte
übernahm der König den Vorsitz im Gesammtministerium; auch
läßt er sich zweimal in der Woche von den Ministern Vortrag
erstatten. Sämmtliche Regierungsgeschäfte erledigt er, von einem
sehr getreuen Gedächtnisse und einem praktischen Blicke unterstützt,
schnell und eingehend; selbst dann, wenn er im Auslande in einem