— 13 —
Die Gewerksgenossen bildeten die Innung; die vornehmsten
Gewerke waren die der Fleischer, Bäcker, Schuster, Wollenweber
(„Viergewerke").
Die Kaufleute tauschten märkische Produkte (Tuch, Leinwand,
Hopfen, Waid und Erzeugnisse des Ackerbaues) gegen pommersche
Heringe, preußischen Bernstein, polnisches und russisches Pelzwerk,
hallesches Salz aus. Den Handel gegen Räuber und Zoll-
schranken zu schützen, traten viele märkische Städte seit Walde-
mars Zeit dem von Lübeck gestifteten Hansabund bei.
Der Markgraf stand an Kaisers Statt und hatte das Wen-
denland erobert; daher war er für die weltlichen Besitzungen der
Geistlichkeit auch deren Lehnsherr; selbst die Bischöfe (von
Havelberg, Brandenburg, Lebus, — erstere beide ursprünglich
reichsunmittelbare Fürsten) konnten gegen seine Macht nicht auf-
kommen. Gefährlicher war die Feindschaft des Metropoliten,
des Erzbischofs von Magdeburg, zu dessen Sprengel die Mark
gehörte. Doch gewann die Hierarchie hier nie so viel Einfluß,
wie im eigentlichen Deutschland („im Reich"). — Die ältesten
Klosterorden waren in der Mark die Prämonstratenser
und die Cisterzienser; dann kamen die 1216 gestifteten Bettel-
mönche, Franziskaner (Graumönche) und Dominikaner (Schwarz-
mönche).
Außer dem Grundzins, den Gerichtssporteln, dem
Münzregal, den Zöllen bezog der Markgraf auch den Zehn-
ten, der anderwärts der Kirche geleistet ward, und hatte dadurch
sehr große Einkünfte. Trotzdem mangelte es ihm oft an Geld.
Viel kostete die Dienerschaft, vom vornehmen Hofgesinde (Truch-
seß oder Küchenmeister, Schenk, Marschall, Kämmerer oder Schatz-
meister) bis zum Heide= und Landreiter hinab. Reichgewordene
markgräfliche Dienstmannen (Ministerialen), die sich wieder
die persönliche Freiheit erkauft hatten und also Freiherren ge-
worden waren, wurden Stammväter vieler noch heute blühender
Adelsfamilien.
War nun der Markgraf in Geldnot, so verpfändete oder ver-
kaufte er einen Teil seiner Einkünfte und Rechte, oder er bat das
Land um Hilfe. Im letzteren Fall berief er die drei Stände
(die hohe Geistlichkeit, den Lehnsadel und die städtischen Behör-
den) zu einem Landtag. Dieser bewilligte oder verweigerte die
Bitte (Bede). Willkürlich durfte der Landesherr keine Steuer
auflegen, so mächtig er auch als oberster Kriegsherr, oberster Rich-
ter und oberster Kirchenvogt war.
So stand es um die deutsche Bevölkerung in den Markenz
die flawische war schlimmer daran. Von ihrem Adel, den Albrecht