Full text: Leitfaden der Preußischen Geschichte.

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Bruder Friedrich dem Fetten abtreten (der 1463 starb). Aber 
da ihn die fränkischen Lande, welche seine anderen Brüder 
erhalten hatten, nicht abzogen, so hielt er 30 Jahre lang in 
der Kurmark aus und arbeitete mit der ihm eigenen Zähig- 
keit an der Wiederherbeibringung der verlornen Länder, Do- 
mänen und Rechte. Dies wurde ihm von den Nachbarn, 
welche die Zollern als Emporkömmlinge beneideten, auf alle 
Weise erschwert. Der Übermacht Böhmens, welches in Georg 
Podiebrad einen ebenso tatkräftigen Herrscher hatte, mußte 
er Vorsicht und Gewandtheit entgegensetzen; doch vermochte 
er nicht, die schon erworbene Lausitz ganz zu behalten. — 
Noch weniger glückte es ihm gegen Pommern. Während 
seiner ganzen Regierung zog sich hier die Fehde hin, ohne 
daß er Pasewalk und andere früher märkische Gebiete wieder- 
bekommen konnte. 1464 beim Aussterben der Stettiner 
Linie wollte eine brandenburgisch (deutsch) gesinnte Partei, 
den Bürgermeister von Stettin Albrecht Glinde an der 
Spitze, ihm das Erbe zuwenden. Aber die pommersche 
Partei überwog; das verwandte Wolgast erbte. Ein ver- 
heerender Krieg zwischen Pommern und Brandenburg folgte, 
ohne daß Friedrich seine Ansprüche durchsetzen konnte. 
Hierbei war ihm auch die Ungunst der Stettiner Bürger- 
schaft hinderlich, die seine Nichtachtung städtischer Freiheiten 
fürchtete. 
Denn ebenso eifrig wie nach außen suchte er seine Macht 
im Innern zu vergrößern. Viele Befugnisse und Domänen 
löste er mit Geld wieder ein; anderes nahm er mit Gewalt zu- 
rück, so (z. B. in Berlin) das Offnungsrecht und den Blutbann. 
Die Gründung Berlins, wie der meisten Städte im 
Wendenlande, geschah durch Germanisierung und Ausbau einer 
schon bestehenden wendischen Ortschaft. Das deutsche Wesen 
drängte hier schon im 13. Jahrhundert das wendische hinaus; 
mit Kölln verbunden, erhob sich Berlin rasch durch Handel 
und Gewerbe zu Wohlstand und Macht und eiferte in Frei- 
heitsliebe den unmittelbaren Städten des Reiches nach. Den 
Bürgerzwist benutzte der Kurfürst 1442, um den beiden 
Städten wieder eine gesonderte Verwaltung und eine Ver- 
fassung zu geben, wonach die Zünfte Anteil am Rate be- 
kamen, der Fürst aber das Bestätigungsrecht des Rates er- 
hielt. Ihre Auflehnung dagegen (den „Berliner Unwillen",) 
unterdrückte er um so leichter, da der Landtag ihm beistimmte. 
Seit 1448 setzte er die städtischen Behörden ein. 1451 
bezog er das Schloß zu Kölln a. Sp., und Berlin-Kölln
	        
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