mark und dem zweiten die Neumark gegeben. Aber obwohl sehr
verschiedenen Charakters — Joachim II. gutmütig, milde, pracht-
liebend, verschwenderisch, Johann rauh und streng, sparsam und
ordentlich — hielten die Brüder doch einträchtig zusammen.
Beide hingen dem Luthertum an. Johann führte nach seiner
entschiedenen Art zuerst die Reformation in seinem Lande ein;
Joachim ging dann ebenfalls entschlossen vor und trat, nachdem
er die Umänderung im stillen vorbereitet, öffentlich zur evange-
lischen Kirche über. Am 1. November 1539 empfing er zu
Spandau das heilige Abendmahl in beiderlei Gestalt aus den
Händen des brandenburgischen Bischofs Mathias von Jagow.
Am 2. November folgten Berlin und Kölln; es folgte dann das
ganze Land seinem Beispiel. 1540 ließ er eine allgemeine Kir-
chenvisitation abhalten, wobei sich fand, daß eine große Un-
wissenheit im Volke herrschte. Diese zu heben wurden nun auch für
das Volk Schulen eingerichtet, auf daß nach Luthers Wunsch jeder
Christenmensch selber die Bibel, die jener (auf der Wartburg
1521 beginnend) ihm verdeutscht hatte, lesen, auch einen kurzen
Begriff der christlichen Lehre aus dem kleinen Katechismus
erhalten könne. Zur Ausstattung der Kirchen und Schulen aber
diente ein Teil der Güter, welche Klöstern und Stiftern gehört
hatten und jetzt eingezogen wurden.
Joachim II. (obwohl als Kurprinz wegen seiner Tapferkeit
in einem Türkenkriege Hektor benannt) war ein friedliebender
Fürst; aber durch Verträge, wobei ihm sein kluger Kanzler
Lampert Distelmeier vorzügliche Dienste leistete, hat er zu
den größten Erwerbungen seines Hauses die Aussicht eröffnet.
1537 schloß er mit dem schlesischen Herzog Friedrich von Lieg-
nitz, Brieg und Wohlau eine Erbverbrüderung und be-
wog 1569 den König von Polen, ihm die Mitbelehnung mit
dem Herzogtum Preußen zu erteilen.
Recht und Gesetz handhabte auch Joachim II. mit Festig-
keit; als ein Kaufmann von Kölln a. d. Spree, Hans Kohl-
hase, der mit Kursachsen eine Fehde führte, auch gegen den
eigenen Landesherrn zur Selbsthilfe griff, ließ er ihn 1540 fan-
gen und hinrichten. Damit endete das alte Faustrecht völlig.
Im Schutz des Friedens gediehen Gewerbe und Handel immer
mehr; die Wohlhabenheit aber verleitete viele Bürger zum Luxus
(„Pluderhosen"), so daß Joachim scharfe Gesetze wider die Uppig-