Full text: Leitfaden der Preußischen Geschichte.

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des „Berlinischen Gymnasiums zum grauen Kloster“ 1574, durch 
den Neubau des Schlosses zu Kölln a. Sp. und in der äußeren 
Politik durch enge Familienverbindung mit dem herzoglich preu— 
ßischen Hause, indem er seinen Enkel, den Prinzen Johann 
Sigismund, mit Anna, der ältesten Tochter des gemütskranken 
Herzogs Albrecht II. von Preußen und der Prinzeß Eleonore 
von Kleve vermählte. 
Joachim Friedrich (1598—1608). 
§ 24. Gegen das Testament seines Vaters, welches eine 
Teilung der Marken unter die Söhne versügte, berief sich 
Joachim Friedrich auf das Hausgesetz des Albrecht Achilles und 
entschädigte seine jüngeren Stiefbrüder Christian und Joachim 
Ernst mit Hilfe des alten kinderlosen Markgrafen Georg Fried- 
eich von Ansbach-Bayreuth. Dieser setzte im Geraer Haus- 
vertrag 1598 jene beiden Prinzen zu seinen Erben im Bayreuth 
und Ansbach und den Prinzen Johann Georg, einen jüngeren 
Sohn Joachim Friedrichs, zum Erben in seinem schlesischen 
Fürstentum Jägerndorf ein, wogegen die Unteilbarkeit der 
Marken nochmals allseitig anerkannt wurde. 
Indessen rückte die Aussicht auf Erwerbung Preußens 
immer näher; denn Albrecht II. hatte keine Söhne, und der 
König von Polen übergab 1605 die Vormundschaft über den 
gemütskranken Herzog, sowie die Statthalterschaft des Landes 
dem Kurfürsten Joachim Friedrich. Da nun der zollernsche Staat 
so weithin zu wachsen versprach, auch der Landesherr jetzt nach 
Einführung der Reformation und den Veränderungen im Kriegs- 
und Gerichtswesen eine Menge von Geschäften zu besorgen hatte, 
die früher Sache der Gemeinden, der Stände und der Kirche 
selbst gewesen waren, so beschloß Joachim Friedrich, die ganze 
Verwaltung unter die Ausfsicht gelehrter und sachverständiger 
Oberbeamten zu stellen, die auf Lebenszeit für einen und den- 
selben Amtskreis angestellt wären. Die Behörde, die er zu die- 
sem Zweck gründete (1605), hieß das Geheime Staatsrats- 
Kollegium und beschäftigte sich besonders mit der Überwachung 
der Finanzen, der Sorge für Handel und Gewerbe und dem 
Kriegswesen; der oberste Rat des Fürsten blieb der Kanzler. 
Weil aber tüchtige Beamte durch hohe Schulen gebildet werden 
Pterson, Leitf. d. preuß. Gesch.
	        
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