Full text: Leitfaden der Preußischen Geschichte.

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regio, eius religio“ das Glück der Voͤlker in das Belieben der 
Dynastieen stellte. Der Glaubenseifer äußerte sich damals bei 
allen Parteien in Unduldsamkeit gegen Andersgläubige; auch 
Johann Georg schloß sich (1580 in der Konkordienformel) 
der Richtung des strengsten Luthertums an. Aber seit die bran- 
denburgischen Hohenzollern 1613 zur reformierten (kalvinistischen) 
Lehre übergetreten waren, wurde ihnen Duldsamkeit, bei ener- 
gischem Festhalten des protestantischen Prinzips, fast zur zweiten 
Natur, weil sie mit der Tatsache zu rechnen hatten, daß die 
große Mehrzahl ihrer Untertanen lutherisch war. 
Johann Sigismund (1608—1619). 
§. 26. Als Johann Sigismund den Tod seines Vaters er- 
fuhr, befand er sich auf der Reise nach Preußen, eilte aber nur 
desto mehr dorthin, um die Vormundschaft über den Herzog, die 
sein Vater gehabt, und die Belehnung mit dem Herzogtum von 
dem Könige von Polen zu erlangen. Trotz mancher Schwierig- 
keiten gelang ihm dies (1611), und nach dem Tode Albrechts II. 
Friedrich 1618 konnte er Preußen mit Brandenburg ver- 
einigen. 
Die zweite große Erwerbung, die er machte, war Kleve. 
Im Jahre 1609 starb der letzte Herzog von Jülich-Kleve-Berg, 
Wilhelm, kinderlos; seine älteste Schwester Maria Eleonore war 
die Gemahlin Albrecht Friedrichs von Preußen und Mutter 
Annas, der Gemahlin Johann Sigismunds, der deshalb die 
Hinterlassenschaft beanspruchte. Aber der Sohn der jüngeren 
Schwester des Herzogs Wilhelm, der Prinz Wolfgang von Pfalz- 
Neuburg, machte ebenfalls Ansprüche auf das Erbe. In diesen 
Streit drohten die Nachbarn, die reformierten Holländer und die 
katholischen Spanier, sowie der Kaiser sich zu mischen: für den 
Pfalzgrafen, welcher katholisch geworden war, nahmen die Katho- 
liken Partei; für den Kurfürsten, der zum reformierten Glau-- 
ben übertrat (1613), die Kalvinisten. Daher vereinigten sich 
die beiden im Vertrage zu Kanten (1614) dahin, daß die Erb- 
schaft geteilt wurde: Brandenburg erhielt das Herzogtum Kleve 
nebst den westfälischen Grafschaften Mark und Ravensberg, 
Pfalz-Neuburg die Herzogtümer Jülich und Berg. 
So herrschte nun Hohenzollern auch an der Memel und 
am Rhein.
	        
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