282 855. Das Staatsministerium des kgl. Hauses und des Aeußern.
C. als Ministerium der Verkehrsanstalten:
a. die oberste Leitung und Aufsicht über sämtliche Verkehrs-
anstalten, also: Posten, Eisenbahnen, Telegraphen, Tele-
phone, Dampfschiffahrten und Ludwigskanal, inkl. des
Baues der Staatseisenbahnen,
b. die Oberaufsicht auf Privateisenbahnen und Privat-Dampf-
schiffahrtsgesellschaften im Benehmen mit dem Staats-
ministerium des Innern.)
Zu den Eisenbahnen gehören auch die Tram= und
Pferdebahnen.
Hinsichtlich seines Wirkungskreises nach Lit. Ab und c und
Lit. B sind ihm die kgl. Kreisregierungen, Kammern des Innern, bezügl.
Lit. B noch besonders die bei den fremden Staaten bestellten diplo-
matischen Agenten (Gesandte, Konsuln, Kommissäre) und bezüglich des
nach Lit. C die Generaldirektion 10) der kgl. bayer. Staatseisenbahnen
und die Direktion 11) der kgl. bayer. Posten und Telegraphen unter-
") § 2 Ziff. 2 lit. b der Verordn. vom 1. Dezember 1871 „die Formation
der Staatsministerien“ (Web. 9, 161).
10) Unter der kgl. Generaldirektion der kgl. bayer. Staatseisenbahnen stehen
zehn Oberbahnämter:
1) Augsburg (400,7 Kilometer Bahnlänge) mit den Bahnämtern:?)
Augsburg und Nördlingen;
2) Bamberg (628,6 Kilometer Bahnlänge) mit den Bahnämtern: Bam-
berg, Lichtenfels, Hof, Schweinfurt;
3) Ingolstadt (374,7 Kilometer Bahnlänge) ohne selbständiges Bahn-
amt. Ingolstadt C.-B. ist Verwaltung;
4) Kempten (432,4 Kilometer Bahnlänge) mit den Bahnämtern Kempten
und Lindau (zugleich Postamt);
5) München (440,9 Kilometer Bahnlänge) mit den Bahnämtern München
C.-B., München S.-B. und München O.-B.;
6) Nürnberg (500,2 Kilometer Bahnlänge) mit den Bahnämtern Nürn-
berg, Ansbach und Fürth;
7) Regensburg (640,8 Kilometer Bahnlänge) mit den Bahnämtern
Regensburg, Landshut und Passau; Z
8) Rosenheim (590,9 Kilometer Bahnlänge) mit den Bahnämtern
Nosenheim, Salzburg und Kufstein;
9) Weiden (626,2 Kilometer Bahnlänge) mit den Bahnämtern Weiden,
Bayreuth und Eger;
10) Würzburg (500,7 Kilometer Bahnlänge) mit den Bahnämtern
Würzburg und Aschaffenburg.
Am 1. Januar 1896 gab es auf allen bayer. Bahnen zusammen 1065
Stationen, Haltestellen oder Halteplätze. Zur kgl. Generaldirektion der Staats-
eisenbahnen gehören ferner:
a. die Eisenbahnbausektionen,
b. die Centralwerkstätten zu München, Nürnberg, Regensburg und Weiden,
c. die Central-Magazins = Verwaltungen zu München, Nürnberg und
Regensburg,
*) Nach dem Stande vom 1. Jannar 1896.