§ 55. Das Staatsministerium des kgl. Hauses und des Aeußern. 283
geordnet. (§ 3 der Verordn. vom 17. Juli 1886 (Web. 18, 124 ff.):
die Verwaltung und den Betrieb der kgl. Verkehrsanstalten betr.).
Nach Verordn. vom 16. März 1881 (Web. 14, 729 f.) wurde
der Generaldirektion der kgl. bayer. Eisenbahnen ein Eisenbahnrat bei-
gegeben, dessen Aufgabe darin besteht, „in wichtigen, den Handel,
die Gewerbe oder die Landwirtschaft berührenden Fragen des Eisen-
bahnbetriebes gutachtliche Aeußerungen abzugeben.“ Insbesondere ist
derselbe über wichtige Aenderungen der reglementären Bestimmungen,
soweit diese die Verkehrsinteressen berühren, dann der Tarifvorschriften
und Tarifsätze, sowie über Aenderungen im Fahrplane zu vernehmen.
Bezüglich des zum kgl. Staatsministerium des Aeußern gehöri-
gen diplomatischen Dienstes ist speziell zu verweisen auf die Verordn.
vom 12. Juni 1869 „den Eintritt in den diplomatischen Dienst betr.“
(Web. 8, 163); die Verordn, vom 3. März 1870 „den diplomatischen
Dienst betr.“ (Web. 8, 506) und besonders die Verordnung vom
1. September 1880 „die Zulassung zur Praxis im kgl. Staatsmini-
sterium des kgl. Hauses und des Aeußern und den Eintritt in den
diplomatischen Dienst betr.“ (Web. 14, 569).
Letztere Verordnung enthält auch die einschlägigen Bestimmungen
über die Zulassung zur Vorbereitung für den äußeren diplomatischen
Dienst und die diplomatische Prüfung.
d. das Betriebsamt der Bodensee-Dampfschiffahrt in Lindau,
e. das Kanalamt in Nürnberg,
f. die Imprägnieranstalten in Kirchseeon und Schwandorf, endlich auch
noch die kgl. Eisenbahn-Centralkasse.
!) Unter der kgl. Direktion der kgl. bayer. Posten und Telegraphen stehen
sieben Oberpostämter.)
1) Augsburg mit den Postämtern Augsburg 1, Augsburg 2, Kempten
und Lindau (zugleich Bahnamt);
2) Bamberg mit den Postämtern Bamberg, Bayreuth und Hof;
3) München mit den Postämtern Ingolstadt, München 1 Hauptpost,
München Centralbahnhof: Bahnpostamt, Briefpostamt, Packetpostamt,
Zeitungspostamt und München 13;
4) Nürnberg mit den Postämtern Aunsbach, Erlangen, Fürth, Nürn-
berg 1 Hauptpost, Nürnberg 2: Briefpostamt, Packetpostamt, Bahn-
postamt, Nürnberg 6;
5) Regensburg mit den Postämtern Landshut, Passau 2, Regens-
burg 2;
0) Sy# mit den Postämtern Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen,
Neustadt a. H., Pirmasens 2;
7) Würzburg mit den Postämtern Aschaffenburg, Bad Kissingen,
Schweinfurt 1, Würzburg 2.
Zur kgl. Direktion der Posten und Telegraphen gehören ferner:
a. die Central-Postkasse,
b. das Verlagsamt für Post= und Gebührenmarken,
c. die Regie= und Material-Verwaltung,
d. die Telegraphen-Werkstätte.