Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Von  dieser  persönlichen  Stellung  find  nur  diefenigen  ausgenommen,  welsche
nach  dem  §.  5.  und  nach  dem  9.  14.  lit  a.  bis  f.  des  Reken#tungs,  3.sches  von
1815.  wegen  ihres  Berufs  von  der  Aushebung  ganz  oder  zeitlich  refreic  Kn#z#sie  haben
sedoch  vor  dem  Oberamt  ihres  Aufentchalts=  Orts  sich  zu  stellen  und  über  ihre  Verhölen#isse
  ein  JZeugniß  des  letztern  an  das  Oberam  ihres  Heimath,  Orts  noch  vor  dem
8.  Februar  619  ezusenden.

Aue  diejenigen,  welche  bieles  Aufrufs  ungeachtet  bei  der  Musterung  nicht  erscheinen)
  oder,  wenn  sse  von  dem  persönlichen  Erscheinen  befiru  fKud,  die  vorgeschriebenen
  Zeugnisse  nicht  noch  vor  derselben  einsenden,  werden,  in  toferne  sie  das
Loos  zur  Aushebung  treffen  sollte,  den  bestehenden  Verordnungen  gemäß  neben  der
Seaquestraton  ihres  Vermogens,  sobald  sie  sich  verreten  lassen,  in  per'önliche  Hafe
gebracht  und  ohne  Rücksscht  auf  ihre  Tüchtigkeit  oder  Untöchrigkeit,  und  zwar  nach
dem  Grade  ihrer  Verschuldung  mit  einer  um  ein  oder  mehrere  Jahre  erhödten  Kapitulations,
  Zeit  persönlich  unter  das  Militär  eingerheilt,  auch  bei  den  Regimentern
nicht  in  Urlaub  gelassen,  und  im  Fall  der  Unrüchtigkent  bei  dem  Garnisons,  Bataillon
zu  Hohen,  UAsperg  zu  besondern  Diensten  verwendet  werden.

Die  betreffenden  Mil#tär,Pflichtigen  haben  es  daher  ##cch  selbst  zuguschreiben,  wenn
sie  diesem  Aufrufe  nicht  Folge  leisten  und  dadurch  in  sene  Rechts  Nachtheile  verfallen.

Stuttgart  den  3z.  Dezember  1318.  Königl.  Rekruticungs,Commisston.

 

Von  dem  Königlichen  Medicinal,  Collegium  wurde  den  3.  d.  M.  dem  Mecdicinae
Dr.  Johann  Ludoig  Rode,  von  Beilstein  gebürtig,  nach  zuvor  mit  ihm  vorgenommener
  Prüfung  die  Erlaubniß  zur  Ausübung  der  Arzneikunde  ertheilt.

Durch  Königl.  Dekret  vom  3.  Januar  wudde  die  katholische  Pfarrei  Bernsfelden,
  Oberamts  und  Landkapitels  Mergentheim,  dem  Pikar  Jocher  in  Mergentheim
Ubertragen.

 

Bietis  beim,  Auf  föchsten  Besenl  wird  das  unfern  der  von  Bietigheim  nach  Gres=  J#gersbeim
  führeiden  Straße  an  der  sogenannten  Kirschen-  Rundung  stedende  8  #unknechts-Häuschen,
nebst  den  Materialien  von  einer  Bretter-Hütte,  am  Moncag  den  25.1-Jinuqs  dieses  Jahrs,  Vormittaas
  10  Ubdr,  auf  dem  Platz  im  Anstreich,  unter  dem  Vorbehalt  der  höchsten  Ger#ebmigung,  aul  den
Abbruch  verkauft  werden.  Das  Hauschen  ist  30  Faßtz  lang  und  dret,  einttöckig,  mit  ungefähr
4000  Ziegel-  Platten  gedeckt  und  entbaͤrt  eine  Wohnstude  mit  Kammer,  Küche  und  Bühne  mit
Bretterbodn,  auch  eisernen  Platten-Ofen  mit  Aufsatz.  ingleichem  meorere  mit  Ba#dern  und  Schlössern
  versedene  Toüren,  Liden  und  Fenster.  Zu  welcher  Veryandluag  die  kiebbaber  ei#  geleden  sindo.
Den  4.  Januar  igig.  Köônial.  Kameralamt-Dornstetten.

  Der  bisherige  Bestand  der  herrschaftlichen  Ziegelbütte  dei  Freudenstadt,  welche
in  einrm  aktockigten  Wohndause  nebst  eingerichteter  Sbeuer  uad  Stallung,  auch  einer  besondern
Brennbütte,  deb'!  Wasch=  und  Backhus  bestehet,  gehet  auf  den  24.  Merz  künfti#en  Jahbrs  zu  End
De  umterzeichnete  Stele  wicd  dabet,  zu  Folge  höchsten  Belebis  vom  26  v.  M.  eine  neue  Berlutog
auf  3  eber  6  Jahte  vorneh  aen,  wozu  die  Bes  ands  Liebhader  andurb  mit  dem  Aabange  eingel  n
werden,  daß  sie  mi#  güluigen  obrigkeitlichen  Zeugnissen  #b#er  ihr  Beemögzen  und  Mioitat  verle#.  #