Full text: Die Polizei-Gesetze und Verordnungen in den östlichen Provinzen der preußischen Monarchie. Band I. (1)

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des Kessels haben, es sei d daß die gemeins iche Verbind 
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erge ist. 
6. Werden bierhä A d bracht, so ist der unterfte 
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Wasserstandsmarke. 
g 7. Der für den Dampfkessel festgesetzte niedrigste Daa1 ist an 
dem Wasserstandsglase, sowie an der Kesselwandung oder dem Kesselmauerwerk 
durch eine in die Augen fallende Marke zu bezeichnen. 
An der Außenwand jedes Da shnfeseiteln ist die Lage der höchsten 
Huerpüge nach der Richtung der Schifsohrele in leicht erkennbarer, dauer 
eise kenntlich zu machen; ferner sind an derselben zwei Waß gläser in 
einer zur Längenrichtung des Schiffes normalen Ebene, in gleicher Höhe, sym- 
metrisch zur Kefsselmitte und möglichst weit von ide nach rechts und links ab- 
ehend, anzubringen. Durch das hierdurch bei asschiffekessein eforderte 
* Waseerstam las wird die im § 5 angeordnete zweite Vorrichtung zur 
ennung des Weszerstandes nicht entbehrlich gemacht. 
Sicherheitsventil. 
8§8. Jeder Dampfkessel muß mit wenigstens einem zuverlässigen Sicher- 
heitsventil versehen sein. Z Z 
Wenn mehrere Kessel einen gemeinsamen Dampfsammler haben, von 
welchem sie nicht einzeln abgesperrt werden können, so genügen für dieselben 
zwei Sicherheitsventile. » 
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auf Seeschiffen, ist dem einen Ventil eine solche Stellung zu geben, daß die 
vorgeschriebene Belastung vom Verdeck aus mit Leichtigkeit untersucht werden kann. 
ie Sicherheitsventile müssen jederzeit gelüftet werden können. Sie sind 
böchstens so zu belasten, daß sie bei Eintriti der für den Kessel festgesetzten 
Dampfspannung den Dampf entweichen lassen. 
Manometer. 
§ 9. An jedem Dampfkessel muß ein zuverlässiges Manometer angebracht 
sein, an welchem die festgesetzte höchste Dampfspanmung durch eine in die Augen 
ende Marke zu bezeichnen ist. 
An Decherefe müssen zwei dergleichen Manometer angebracht 
werden, von denen sich das eine im Ge dberreie des Kesselwärters, das andere 
mit Ausnahme der Seeschiffe auf dem Verdeck an einer für die Beobachtung 
bequemen Stelle befindet. Sind auf einem Dampfschiffe mehrere Kessel vor- 
handen, deren Dampfräume miteinander in Verbindung stehen, so genügt es, 
wenn außer den an den einzelnen Kesseln befindlichen Manometern auf dem 
Verdeck ein Manometer angebracht ist. 
Fabrikschild. 
10. An jedem D l die te hö D 
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Diese Angaben find auf einem metallenen Schilde ( ilschild) anzubringen, 
welches pelt Kürfernseten so am Kessel befesti d da hwisch nach- der " 
mantelung oder Einmauerung des letzteren sichtbar bleibt.
	        
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