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um dort seine großen türkischen Eisenbahnunternehmungen ins
Reine zu bringen. Am 19. März war Graf Arnim, seinem
eben erwähnten Wunsche gemäß, zum deutschen Botschafter
in Konstantinopel ernannt worden — und nun stellte er
plötzlich das verblüffende Verlangen, wieder von dort zurück-
versetzt zu werden. Dieses Verlangen wurde freilich dadurch
sehr durchsichtig, daß — der Baron Hirsch seine Uebersiede-
lung nach dem Goldenen Horn vorläufig wieder aufgegeben
hatte.
Diesen schweren Verdacht habe ich in dem späteren Prozesse
gegen den Grafen Arnim gar nicht vorgebracht und unter
Beweis gestellt, so wenig wie andere schwere Anklagen, für
die ich die vollen Beweise hatte. Ich wollte durch mein ge-
richtliches Vorgehen gegen Arnim ihn nur dazu zwingen, die
von ihm unbefugt mitgenommenen Bestandteile der Pariser
Botschaftsakten, deren Rückgabe er beharrlich verweigerte,
herauszugeben, und dadurch für alle Zukunft die nötige
Ordnung im Dienst erhalten, was ich außerdem auch durch
den bekannten sogenannten Arnim-Paragraphen in der Straf-
gesetzbuchnovelle verfolgte. Schon die erste Strafe, die das
Gericht gegen Arnim im ersten Prozesse aussprach, neun
Monate Gefängnis, hielt ich für viel zu hoch und streng.
Seine Verurteilung zu fünf Jahren Zuchthaus vollens im
zweiten Prozesse war mir unfaßbar. Eine Begnadigung aber,
die ich gern beantragt und sicher erreicht hätte, war un-
möglich, weil Arnim flüchtig war und die Urteile in con-
tumacium gegen sich hatte ergehen lassen.“
Blum: „Die nationalliberale Partei steht vor einer großen
und folgenschweren Entscheidung. Sie muß sich betreffs der den
Reichstag jetzt beschäftigenden Militärvorlage entscheiden, sie
muß dem Vaterlande gewähren, was sie für notwendig er-
achtet zur Erhaltung und Vervollkommnung seiner Wehr-
kraft, wenn auch mit tunlichster Schonung seiner Bürger in
Bezug auf Opfer und Lasten.“