Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

Abzahlungsgeschäft — Accursius. 
Die Abrede, daß bei Nichterfüllung sei- 
tens des Käufers die Restschuld fällig 
werde, kann rechtsgültig nur für den Fall 
getroffen werden, daß der Käufer mit 
mindestens zwei aufeinander folgenden 
Teilzahlungen ganz oder teilweise im 
Verzuge ist, und ' der Betrag, mit dem 
er im Verzuge ist, mindestens ein Zehn- 
tel des Kaufpreises beträgt. 
Tritt der Verkäufer vom Vertrage zu- 
rück, so muß jeder Teil dem anderen 
Teile die empfangenen Leistungen zu- 
rückgewähren: von den zurückzugewäh- 
renden Ratenzahlungen kann der Ver- 
käufer kürzen, was er an Aufwendungen, 
wegen Beschädigungen und für die Ge- 
brauchsüberlassung zu fordern hat. Da- 
gegen ist eine vertragsmäßige (vor dem 
Rücktritte getroffene) Vereinbarung eines 
höheren Abzuges (z. B. die gezahlten 
Raten sollen als Mietsgebühr verfallen) 
nichtig. 
Eine wegen Nichterfüllung seitens des 
Käufers versprochene Vertragsstrafe kann 
durch Urteil ermäßigt werden, wenn sie 
unverhältnismäßig hoch ist. Die Herab- 
setzung einer entrichteten Strafe ist aus- 
geschlossen. 
Lotterielose und Prämieninhaberpa- 
piere dürfen nicht auf Abzahlung verkauft 
werden; Zuwiderhandlung wird mit 
Geldstrafe bis 500 M bestraft. 
Ist der Empfänger der Ware Kaufmann, 
dann gilt der Kauf nicht als Abzahlungs- 
geschäft. 
S. auch Leihmöbelpfändung. — Vgl Höhne Theorie des 
sog lLeihvertrages, Berlin 86; Loewenstein Abzahlungs- 
geschäfie, Altona 91. P. 
Abzeichen (Völkerrecht) sind äußer- 
lich sichtbare Gegenstände der Kleidung, 
aus denen die Zugehörigkeit zur bewaff- 
neten Macht erkannt werden kann. In 
den Bestimmungen betr die Gesetze und 
Gebräuche des Landkrieges (erste Haager 
Friedenskonferenz vom 29. Juli 1899) 
Art 1 Nr 2 wird ein bestimmtes, aus der 
Ferne erkennbares A erfordert. — A 
(prVerwaltungsR) von privaten Ver- 
einen usw sind zulässig, sofern sie nicht 
den Orden und Ehrenzeichen ähneln, pP. 
Abzugseinrede s. Erbenhaftung. 
Abzugsgeld s. gabella. 
Abzugsgraben s. Entwässerung. 
Abzweigung heißt die Bildung einer 
Teilschuldverschreibung,  Teilhypothek 
über die von einer Hauptforderung ge- 
sondert abgetretene Post. 
Accepti codex s. Literalkontrakt. 
  
  
23 
Acceptilatio ist ein formeller Schuld- 
befreiungsvertrag des römischen Rech- 
tes, Bei Stipulationen und Literalkontrak- 
ten fragt der Schuldner: quod ego tibi 
promisi, habesne acceptum ? Der Gläu- 
biger antwortet: habeo. Ursprünglich 
mußte gegenüber jeder Stipulation eine 
acceptilatio stattfinden, später erfand 
Aquilius Gallus ein Generalaufrechnungs- 
formular: die stipulatio Aquiliana. — Bei 
Konsensualkontrakten erfolgt dagegen 
die Aufhebung durch mutuus dissensus. — 
Deliktsobligationen aus furtum und ra- 
pina können ipso iure durch Vergleich 
aufgehoben werden (pacto decidere). — 
Das pactum de non petendo ist der amts- 
rechtlich eingeführte Klagrechtsverzicht, 
der entweder dauernd (Erlaß) oder zeit- 
weilig (Stundung) sein kann; die Berück- 
sichtigung des pactum erfolgt: beim 
iudicium strietum durch Einfügung der 
exceptio pacti conventi, beim bonae 
fidei iudictum ohne weiteres: bonae fidei 
iudiciis exceptio pacti inest. 
Gai Inst 8 173, 174; 3 169; D, 46 4, 1 (Modestinus). 
Vgl Erman Zur Geschichte der römischen Quittungen und 
Solutionsakte, 83. pP 
accessio ist die der Hauptsache hin- 
zutretende Nebensache; a cedit princi- 
pali. — Die a temporis kommt im römR 
bei Ersitzung (s. d.) und Verjährung (s.d.) 
vor; es handelt sich dann um a posses- 
sionis und a temporis. 
accessus ist die bei der Papstwahl 
(s. d.) vorkommende Hinzurechnung der 
Stimmen zu denen eines anderen Kandi- 
daten, um die erforderliche Zweidrittel- 
mehrheit zu erzielen. 
accidentale negotii s. Rechtsgeschäft. 
acclamatio ist die Papstwahl (s. d.) 
quasi per inspirationem. 
Accolti, Francesco, * 1418 zu Arozzo, 
einer berühmten italienischen Gelehrten- 
familie entstammend, lehrte die Rechte in 
Bologna und Ferrara, trat dann in die 
Dienste des Herzogs Francesco Sforza 
von Mailand und + 1483 zu Siena. 
Er veröffentlichte u. a.: Consilia s. responsa, 
Pisa 1481 (u.ö.); Commentaria super lib Il De- 
cretalium, Bologna 1481; Commentaria, Pavia 
1493. Bogeng. 
g 
accomodation bill ist der Gefällig- 
keitswechsel des englischen Rechtes. 
Accorso, berühmte Familie italieni- 
scher Rechtsgelehrter aus Bagnolo im 
Florentinischen. 
Accursius, Franciscus, * um 1182, 
lehrte seit 1221 zu Bologna, + um 1260, 
Er faßte die Arbeiten der Glossatoren-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.