Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

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löschen will. Man wird wegen der Gefahr 
einer Umgehung des Verbotes der c und 
wegen der leicht möglichen Schädigung 
des eigenen Frachthandels (durch Auf- 
nahme neuer Ladungen) auch die Staffel- 
fahrt als c ansehen. 
vgl v. Holtzendorff HVölikerR 82 309; Gode 
La mer cötiere 96; Ullmann VÖIkR! 290. P. 
caducum (RömR) ist das testamen- 
tarisch Zugewendete, welches der ein- 
gesetzte Erbe als incapax nicht erwerben 
kann (lex Julia caducaria); seit Caracalla 
fällt es ausschließlich an den Fiskus. 
Cajetanus (Vio, Thomas de), 
* 20. Febr 1469 zu Gaäta, gehörte seit 
1484 dem Dominikanerorden an und 
lehrte als Dokter der Theologie von 1495 
in Brescia und Pavia. Er wurde 1500 Ge- 
neralprokurator und 1508 General des 
Dominikanerordens und war, 1517 zum 
Kardinal ernannt, 1518 auf dem Reichstage 
zu Augsburg päpstlicher Legat, jedoch ge- 
lang es ihm weder Luther in der berühm- 
ten Unterredung vom 12. Okt. 1518 zum 
Widerruf zu bewegen noch dessen Aus- 
lieferung vom Kurfürsten von Sachsen zu 
ertrotzen. Er wurde 1519 Bischof seiner 
Vaterstadt und } in Rom am 9. Aug. 1534. 
Unter seinen Schriften (Gesamtausgabe Lyon 
1639) ist der Tractatus de cambiis, 1499, in 
dem er sich, wie viele Theologen, wegen des 
Wucherverdachtes mit der Lehre vom Wechsel 
beschäftigte, die bedeutendste Leistung der 
frühen kanonistischen Wechselliteratur, Bogeng. 
calata comitia (RR), die vom ponti- 
fex maximus für die Vornahme von Pri- 
vatrechtsgeschäften (testamentum, arro- 
gatio) berufenen Komitien. 
Calenberg. Befugnis zum Taubenhal- 
ten im Fürstentum Calenberg: Bekanntm 
vom 25. Okt 1827, HannovGesS 188 III; 
s. Stelling HannovJagdgesetze (Text- 
ausg) 112, 109 sowie $ 7 prGes vom 
23. April 1883, betr. Erlaß polizeilicher 
Strafverf, GesS 65. Stelling. 
Calhoun, John Caldwell, * 18. März 
1782, 7 31. März 1850, als Senator für 
Südkarolina die Interessen der Südstaa- 
ten vertretend, deren Rechtfertigung im 
Kampfe gegen die Nordstaaten (Steuer- 
gesetze 1832, Abolitionismus 1860, kon- 
föderierte Staaten 1861, Sezessionskrieg 
1861—65) die von ihm begründete staa- 
tenbündische Nullifikationstheorie zu ge- 
ben versuchte. — Seine Werke hat Cralle 
in 6 Bdn herausgegeben, New York 54 
bis 56. 
Vgl Le Fur und Posener Bundesstaat 1 198. P. 
calumnia (RR) wissentlich falsche An- 
  
cabotage — Calvin. 
klage, wird mit der Strafe des fälschlich 
angezeigten Deliktes belegt. — c bedeu- 
tet auch Schikane (iusiurandum calum- 
niae), s. Oralfideikommiß. 
Calvin wurde am 10. Juli 1509 zu 
Noyon in der Picardie als Sohn des Fiskal- 
prokurators der Grafschaft Noyon und 
Sekretärs des Bistums geboren, studierte 
zunächst in Paris Theologie, gab dann das 
Studium wieder auf und widmete sich in 
Orleans und Bourges dem Studium der 
Rechte, bis er sich 1532 nach dem Tode 
des Vaters abermals der Theologie zu- 
wandte und seinen Aufenthalt wiederum 
nach Paris verlegte. Dort begann er als- 
bald, in Versammlungen evangelisch Ge- 
sinnter zu predigen, ließ, um König 
Franz I. gegen die Evangelischen milder 
zu stimmen, Senecas Bücher ‚de clemen- 
tia‘‘ mit einem lateinischen Kommentar er- 
scheinen, bekämpfte in der „Psycho- 
pannychia“ das Dogma vom Seelen- 
schlaf und vertrat schließlich in der Rede 
an den König vom Allerheiligenfeste 1533, 
die er für den Rektor der Universität ver- 
faßte, einen so freien Standpunkt, daß er 
flüchten mußte. 1534 ging er nach Basel. 
1536 erschien seine ‚Institutio religionis 
christianae‘‘, ein Werk, in dem er im Zu- 
sammenhang das Wesen der protestanti- 
schen Religion darlegt. Es ist wiederum 
im Hinblick auf die Verfolgungen der Pro- 
testanten in Frankreich geschrieben und 
bezweckt nach dieser Richtung hin die 
Umstimmung Franz’ I. wie im übrigen die 
Verteidigung der Reformierten gegen den 
wider sie erhobenen Vorwurf, daß sie 
nicht nur die Religion ändern, sondern vor 
allem auch die politische Ordnung um- 
stürzen wollten. 
1536 ging C(al)v(in) nach Italien, wo 
er kurze Zeit am Hofe der Herzogin von 
Ferrara weilte. Er wurde jedoch sehr 
bald erkannt und mußte, um der Inqui- 
sition zu entgehen, fliehen, wandte sich 
nach Paris, sah sich aber auch dort nicht 
sicher und kehrte daher nach der Schweiz 
zurück. Im August 1536 langte er in Genf 
an, wo bereits seit einigen Jahren die re- 
formierten Prediger Wilhelm Farel und 
Peter Viret die neue Lehre vertraten. Auf 
Drängen Farels blieb Cv, der eigentlich 
nach Basel wollte, in Genf, um nunmehr 
dort nahezu zwei Jahre hindurch einge- 
hendster reformatorischer Tätigkeit obzu- 
liegen. Anfangs stimmte man seinen 
Lehren rückhaltlos bei, allmählich aber
	        
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