Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

Curia Romana — Dämmerzustände. 
Gnadensachen in foro externo ist die da- 
taria apostolica, in foro interno die poeni- 
tentiaria apostolica zuständig. Für außer- 
ordentliche Gnadensachen bestand früher 
die signatura gratiae. — Für auswärtige 
Angelegenheiten besteht die secretaria 
status unter dem Kardinalstaatssekretär. 
Den Dienst als Gesandte versehen Geist- 
liche, welche als Nuntien oder Inter- 
  
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nuntien bezeichnet werden. S. auch 
legati. — Kanzleibehörden sind die can- 
cellaria apostolica für Bullen, die se- 
cretaria brevium für Breven. — Beamte 
der römischen Kurie sind Prälaten, Advo- 
katen, Prokuratoren, Protonotare, Notare, 
Agenten. 
custodia (RR) Obhut, Bewahrungs- 
pflicht; s. Verschulden. 
D. 
D Abkürzung für Digesten; s. Pandek- 
ten. 
Dachs s. jagdbare Tiere. 
Dachtraufe, Traufgerechtigkeit, siehe 
Dienstbarkeit. 
Dahlmann, Friedrich Christoph, Hi- 
storiker, * 13. Mai 1785 zu Wismar, + als 
0. Professor in Bonn am 5. Dez 1860. 
Von seinen Schriften, die juristische Qebiete 
behandeln, sind, neben der Quellenkunde der 
deutschen Geschichte, Göttingen 30 (später be- 
arbeitet von Waitz, 6. Aufl, hrsg von Steindorff, 
Göttingen 94) hervorzuheben: Forschungen auf 
dem Gebiete der deutschen Geschichte, Altona 
22—23, 3%, und Politik auf den Grund und das 
Maß der gegebenen Zustände zurückgeführt®, 
erster (einziger) Band, Göttingen 47. Bogeng. 
Daktyloskopie s. Fingerabdrucksver- 
fahren. 
Dambach, Otto, * 16. Dez 1831 zu 
Querfurt, trat 1852 in den preußischen Ju- 
stizdienst und wurde 1862 Justitiar des 
Generalpostamts (Reichspostamts), 1873 
a. o. Professor an der Universität. Er } 
18. Mai 1899. 
Unter seinen Schriften sind hervorzuheben: 
Beiträge zur Lehre von der Kriminalverjährung, 
Berlin 60; Die preußische Nachdrucksgesetz- 
ebung, erläutert, Berlin 63 (mit Heydemann); 
ie Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes 
betr das Urheberrecht an Schriftwerken, erläutert, 
Berlin 71; Das Telegraphenstrafrecht, Berlin 92; 
Die Gutachten des preußischen literarischen 
Sachverständigenvereins über Nachdruck und 
Nachbildung aus den Jahren 1864-73, Leipzig 74; 
Das Nachdrucksgesetz, erläutert, Berlin 7/1; Das 
Musterschutzgesetz vom 11. Jan 1876, erläutert, 
Berlin 76; Das Patentgesetz für das Deutsche 
Reich, Berlin 77; Gesetz über das Postwesen 
des Deutschen Reiches®, Berlin 00 (Nachtrag 04); 
Der deutsch- französische Literaturvertrag vom 
19. April 1883, Berlin 83. Bogeng. 
Damhouder, Josse, * 25. Nov 1507 zu 
Brügge, spätestens seit 1536 consiliarius 
pensionarius (beratender assessor des 
judex) seiner Vaterstadt, seit 1551 Gene- 
ralzahlmeister der niederländischen Fi- 
nanzverwaltung. Er } 22. Jan 1581 in 
Antwerpen. 
Hauptwerke (zugleich flämisch, französisch, 
Posener Bechtslexikon I. 
  
lateinisch geschrieben): Practica rerum crimi- 
nalium, erste lateinische Ausgabe Antwerpen 1554 
(Ausgabe letzter Hand aus dem Nachlaß 1601), 
erste französische Louvain 1555, erste flämische 
1554; Praxis rerum civilium, Antwerpen 1569 
u. ö.), französisch Antwerpen 1572, flämisch 
Haag 1626; dazu Enchiridion parium aut similium 
utriusque juris, Antwerpen 1569. Bogeng. 
Damm, strafrechtlich geschützt gegen 
Beschädigungen, S 305 (Sachbeschädi- 
gung), S 321 (gemeingefährliches Verge- 
hen bzw Verbrechen.) 
Dämmerzustände bezeichnen dieje- 
nigen Vorgänge des geistigen Lebens, in 
welchem diese als nicht mehr dem Ich zu- 
gehörige erkannt werden. Das Selbstbe- 
wußtsein ist ausgeschaltet. Ausge- 
schliffene Bahnen vermitteln die auf 
augenblickliche Sinneswahrnehmungen 
ausgeführten Handlungen. Es besteht ein 
Mangel von Hemmungsvorstellungen. In 
derlei Zuständen können die Kranken 
Reisen unternehmen, Einkäufe machen, 
Geld richtig zahlen und herausgeben, 
ohne daß ihr Ich sich all dessen bewußt 
wird. Diebstahl, Desertion, Wander- 
drang, Exhibitionismus (Entblößung der 
Oenitalien auf der Straße), Gewalttätig- 
keit können strafrechtliche Ahndungen 
herbeiführen, ohne daß das Individuum, 
weil sein Selbstbewußtsein ausgeschaltet 
war, von all den Straftaten ein Bewußt- 
sein gehabt zu haben braucht. Beim 
epileptischen Dämmerzustand werden 
häufig mit einer gewissen Gleichmäßig- 
keit, stereotypisch ausgeführte Hand- 
lungen beobachtet. Eine Erinnerungs- 
fähigkeit ist nur ausnahmsweise vorhan- 
den, das Häufigste ist völlige oder teil- 
weise Amnesie. Dämmerzustände mit 
Halluzinationen (Sinnestäuschungen) ge- 
mischt heißen Traumzustände. Dämmer- 
zustände der alkoholistischen Psychose 
nennt man Trance. Dämmerzustände, die 
vorzugsweise in der Nacht auftreten und 
mit Herumwandeln gepaart sind, heißen 
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