Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

Exterritorialität — Fahnenberg. 
es, welche Rechtsordnung anzuwenden 
ist, wenn eine durch E gedeckte Person 
im fremden Staate delinquiert. Konse- 
quent würde, wenn man die E als Aus- 
nahme ansieht, die Anwendung des frem- 
den Rechtes sein. 
Extrablatt ist in der Regel eine bei be- 
sonderer Gelegenheit herausgegebene 
Nummer einer Zeitung, es unterliegt den 
Bestimmungen des PrG, muß also gemäß 
& 6 den Namen und Wohnort des 
Druckers und des Verlegers aufweisen; 
die Angabe des Namens des verantwort- 
lichen Redakteurs nach 8 7 ist nicht nötig, 
wenn, was auch vorkommt, das Blatt nicht 
als besondere Nummer einer Zeitung, son- 
dern unabhängig davon erscheint; das- 
selbe gilt für die Ablieferung eines Pflicht- 
exemplars an die Polizeibehörde. 
Ein Extrablatt ist ein Plakat und unter- 
liegt in Preußen den Vorschriften des 
prPrG 9, 10, wenn es angeschlagen wird, 
um etwas, was für das Publikum von In- 
teresse ist, zur Öffentlichen Kenntnis zu 
bringen, OVG 5 425; KGJ 5 186. 
F Abkürzung für Reichsgesetz über die 
Angelegenheiten der freiwilligen Ge- 
richtsbarkeit (s. d.) vom 17. Mai 1898. 
Fabrik s. Gewerbefreiheit, Handwer- 
kerfrage. 
Facultas alternativa ist eine Ersatz- 
befugnis, welche die Möglichkeit gewährt, 
den eigentlichen Leistungsgegenstand 
durch einen anderen zu ersetzen. Es ist 
nur eine Sache in obligatione und eben- 
falls nur eine Sache in solutione im Ge- 
gensatz zur Alternativobligation (s. d.), 
bei welcher mehrere Leistungsgegen- 
stände in obligatione sind. 
Fälle der facultas alternativa im römi- 
schen Recht waren der contractus aesti- 
matorius (Trödelvertrag), wo seitens des 
Trödlers Rückgabe der vertrödelten Sache 
oder Zahlung der Trödelsumme erfolgen 
konnte, die laesio enormis, bei welcher der 
Verkäufer berechtigt war, die Rückgabe 
der zu billig verkauften Ware oder Zu- 
zahlung bis zum vollen Preise zu ver- 
langen, ferner die Noxalklagen, bei wel- 
chen der Eigentümer eines Sklaven oder 
Tieres, das Schaden verursacht hatte, an- 
statt Schadensersatz zu leisten, den Skla- 
ven oder das Tier an den Geschädigten 
hingeben konnte. Dies sind Fälle der 
  
  
505 
In der Verbreitung eines Extrablatts 
mit einer unwahren Nachricht, welche ge- 
eignet ist, den äußeren Bestand der öffent- 
lichen Ordnung zu gefährden (z. B. daß 
bei einem Eisenbahnunglück viele Per- 
sonen schwer verletzt sind, während nur 
einige leichte Verletzungen vorkamen), 
liegt grober Unfug. Ebner. 
Extrajudizialien s. Freiwillige Ge- 
richtsbarkeit. 
extraneus s. Erbschaftserwerb. 
extraordinaria cognitio s. Kogni- 
tionenverfahren. 
Extraordinarium s. Staatshaushalts- 
etat. 
Extravaganten s. Corpus iuris cano- 
nici. 
Eyben, Huldreich von, * 20. Nov 1629 
oorden, seit 1655 Professor der Rechte 
in Gießen, seit 1669 in Helmstedt, wurde 
1678 Beisitzer des Kammergerichts und 7 
in Wetzlar 25. Juli 1699. 
Seine Schriften wurden von Hertius ge- 
sammelt: Opera, Straßburg 1708. Bosens. 
F. 
facultas alternativa des Schuldners. 
Eine facultas alternativa auf seiten des 
Gläubigers war gegeben bei der Emphy- 
teuse. Hier konnte der Eigentümer des 
zur Emphyteuse hingegebenen Grund- 
stücks im Falle eines Verkaufs der Em- 
phyteuse den Eintritt in den Kaufvertrag 
oder 20%0 laudemium verlangen. Ferner 
gab es eine facultas alternativa im Pflicht- 
teilsrecht. Derjenige Pflichtteilsberech- 
tigte, dem mehr als sein gesetzlicher 
Pflichtteil, aber unter einer Belastung zu- 
gefallen war, hatte das Recht, statt der 
größeren Zuwendung mit der Belastung 
den lastenfreien gesetzlichen Pflichtteil zu 
verlangen (cautela Socini). 
Girard Les actions noxales, 88, 8041, dazu Kip e 
SavzS 10401ff; Wächter 2 198--200; Unger 1493 —4 
Pescatore Die sog alternative Obligation, 80, 264 fl; 
Regelsberger JahrbfDogm 16 159 ff; Windscheid- 
Kipp Pand, 06; Dernburg Pandekten. Knetsch. 
Fahndungsblatt s. Erkennungs- 
dienst. 
Fahnenberg, Egid Josef Karl von, 
* 9, Okt 1749 zu Mons, seit 1782 Reichs- 
kammergerichtsassessor, 1795—1806 kai- 
serlicher Direktorialgesandter am Re- 
gensburger Reichstag, } 8. Juni 1827 in 
Wien. 
Hauptwerk: Literatur des Kaiserlichen Reichs- 
kammergerichts, Wetzlar 1792. Bogeng.
	        
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