Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

Grupen — Haager Friedenskonferenz. 
Syndikus, 1725 Bürgermeister von Han- 
nover und erwarb sich als solcher bedeu- 
tende Verdienste um die Stadt. Er 7 
10. Mai 1767 in Hannover. 
Unter seinen (teilweise nicht veröffentlich- 
ten) literarischen Arbeiten ist besonders her- 
vorzuheben: Observationes rei agrariae Oer- 
manicae (und Nachtrag), Hannover 1758, 1764 
als grundlegend für das Recht der Stadt- und 
Feldmarken. Bogeng. 
Gruppenwahl s. Abgeordnetenhaus. 
Gummiwarenfabriken. Nach Gw 
139 a ist der Bundesrat ermächtigt, die 
Verwendung von Arbeiterinnen und ju- 
gendlichen Arbeitern für gewisse Fabri- 
kationszweige, welche mit besonderen 
Gefahren für die Sittlichkeit verbunden 
sind, zu untersagen. Von dieser Befug- 
nis hat der Bundesrat bezüglich der An- 
fertigung sog Präservativs und anderer zu 
gleichem Zwecke dienender Gegenstände 
in Gummiwarenfabriken Gebrauch ge- 
macht. 
Die Beschäftigung von Arbeiterinnen 
und jugendlichen Arbeitern bleibt daher 
in diesen Betriebszweigen völlig verboten, 
Bek des Reichskanzlers betr die Beschäf- 
tigung von Arbeiterinnen und jugend- 
lichen Arbeitern in Gummiwarenfabriken 
vom 21. Juli 1888, RGBi 219. Strafvor- 
schriften trifft Gw 146 Abs I 2. Bezüg- 
lich der zum Schutze der Gesundheit der 
Arbeiter in Anlagen zur Vulkanisierung 
von Gummiwaren erlassenen Bestimmun- 
gen s. unter Vulkanisierungsanlagen. 
Stichwort: Vulkanbierungsanlagen. 
v. Landmann Kommentar z. Gw a. a.0: Berger- 
Wilhelmi Gw 662 usw. Weigelt. 
Gundling, Nicolaus Hieronymus von, 
* 25. Febr 1671 zu Kirchen-Sittenbach, 
  
699 
wurde 1705 a. o., 1706 o. Professor in 
Halle, wo er am 9. Dez 1729 7. Unter 
seinen zahlreichen Schriften sind hervor- 
zuheben: Jurisprudentia naturalis sive Jus 
naturae et gentium ?, Halle 1728, und der 
Discursus de jure naturae et gentium, 
Halle 1734, sowie die unvollendeten Di- 
gesta, Halle 1723. Nach seinem Tode er- 
schienen verschiedene schlecht besorgte 
Raubausgaben seiner Vorlesungen; von 
Wert sind jedoch die nach einer Urhand- 
schrift Gundlings von Weidlich in 
zwei Bänden 1772—73 herausgegebenen 
„Rechtlichen Ausarbeitungen“ praktischer 
Fälle. Bogeng. 
Gut s. Wirtschaftliches Gut. 
Gutachten s. Sachverständiger. 
Gute Dienste (VölkerR). Eine güt- 
liche Erledigung staatlicher Streitigkeiten 
ohne Selbsterledigung und ohne Krieg 
kann durch Leistung guter Dienste, bons 
offices, eines dritten Staates, der den strei- 
tenden Staaten Gelegenheit zur Einigung 
geben will, erfolgen. — Die Vermittelung 
unterscheidet sich von den guten Diensten 
dadurch, daß der Vermittler eine leitende 
Stellung bei den Verhandlungen ein- 
nimmt. P. 
Gute Sitten s. Rechtsgeschäft, Sitten. 
Gütergemeinschaft s. Allgemeine 
Gütergemeinschaft. 
Gütertrennung siehe dos; derselbe 
Rechtszustand besteht bei der G gemäß 
B 1426—1431. S. auch Verwaltungsge- 
meinschaft. 
Gutgläubiger Erwerb s. Eigentum. 
Gutsherr (Volkswirtschaft) s. Arbei- 
ter, landwirtschaftliche; Landgüter. 
n. 
H Abkürzung für Handelsgesetzbuch 
(s. d.). 
Haager Friedenskonferenz (Völker- 
recht). Graf Murawjew, der russische 
Minister des Auswärtigen, überreichte am 
24. August 1898 allen diplomatischen Ver- 
tretern eine Mitteilung, nach der Niko- 
laus II. den Zusammentritt einer Konfe- 
renz zwecks Abrüstung vorschlägt. Auf 
Grund dieser Anregung haben zwei Kon- 
ferenzen stattgefunden, welche, ursprüng- 
lich zur Verringerung der Kriegsrüstun- 
gen bestimmt, eine Art völkerrechtlicher 
Gesetzgebungskörper geworden sind und 
ausgezeichnete Leistungen auf den wich- 
  
tigsten Gebieten des Staatenrechtes her- 
vorgebracht haben. 
A. Die erste H ist im Haag am 18. Mai 
1899 von dem niederländischen Minister 
des Äußern de Beaufort eröffnet worden. 
Vorsitzender ist der russische Gesandte in 
London von Staal. Vertreten sind 26 sou- 
veräne Staaten mit etwa 100 Delegierten, 
für das Deutsche Reich Fürst Münster und 
die Professoren v. Stengel und Zorn. Der 
Schluß der Konferenz ist am 24. Juli 1399 
erfolgt. Die Arbeiten der H wurden in 
3 Kommissionen geleistet, deren Beratun- 
gen den Plenarverhandlungen zugrunde 
gelegt wurden.
	        
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