Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

Hysterie — Jagdbare Tiere. 
ästhesien, wie Kriebeln, Ameisenlaufen, 
sonderbare subjektive Geruchsempfin- 
dungen u. ä. m., die ihrerseits zu illusio- 
nären Fälschungen der Empfindungen 
bzw Wahrnehmungen veranlassen, sind 
weitere Symptome der Krankheit. Per- 
verse Sensationen in den inneren Orga- 
nen, die als hypochondrische Beschwer- 
den sich mit den hysterischen vermischen, 
führen bisweilen dazu, daß die hysterische 
Person über Atmungsbeklemmungen, 
Aussetzen des Pulses, der Herztätigkeit, 
Koliken, Magenschmerzen u. ä. m. die bit- 
tersten Klagen erhebt, ohne daß sich diese 
durch einen objektiven Befund rechtfer- 
tigen. Fliegende Hitze, Vermehrung der 
Urinmenge (Polyurie), wobei der Harn 
meist wasserhell sich zeigt, weisen darauf 
hin, daß eine abnorme Innervation der 
Gefäße vorhanden ist. ‚In allen Fällen 
von Hs läßt sich ferner‘‘, wie Leube be- 
tont (Spezielle Diagnose der inneren 
Krankheiten Il), „sobald man näher nach- 
forscht, eine Alteration der Psyche nach- 
weisen.‘ Neben den Störungen der niede- 
ren psychischen Funktionen treten auch 
solche der höheren auf; nicht selten geht 
die Hs in ausgesprochene Geisteskrank- 
heit über, in Melancholie, Manie, Para- 
noia bzw Querulantenwahn. Wichtig für 
den gerichtlichen Gutachter sind die sog 
hysterischen Verwirrtheits- und Dämmer- 
zustände, in denen, wie Ganser be- 
schreibt, die Kranken Sinnestäuschungen 
unterlagen, räumlich und zeitlich sich des- 
orientiert zeigten, 2 +3 falsch addierten, 
kurz Antworten gaben, die an Schwach- 
sinn oder Betrug erinnern konnten. Die 
Suggestibilität Hysterischer ist außeror- 
dentlich groß, so daß der hysterische Zu- 
stand hierin eine große Verwandtschaft zu 
  
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dem hypnotischen zeigt. Nicht minder 
groß ist die Neigung zu Täuschungen; 
auch Simulation ist dem hysterischen Indi- 
viduum eigentümlich. Falsche Anklagen 
wegen vorgeblicher Sittlichkeitsdelikte 
und ähnliche Anschuldigungen gegen 
Ärzte von seiten hysterischer Weiber sind 
nicht allzu selten. Gerade die Simulation 
auf hysterischer Basis ist für forensische 
Fälle wichtig; Diebstähle sind Lieblings- 
delikte Hysterischer; ebenso kommen von 
diesen begangene Brandstiftungen, Ver-- 
leumdungen, Beleidigungen gegen Behör- 
den, Betrugs-, Sittlichkeitsvergehen u. ä. 
häufig vor das gerichtliche Forum; bei 
näherem Zuschauen erweisen sich aber 
diese Delikte als Folgen der mit der 
Hs einhergehenden Anomalie des Füh- 
lens und Vorstellens. Indessen können 
derartige Übeltäter nur dann auf den 
Schutz des 51 Anspruch erheben, 
wenn die fraglichen Delikte in hyste- 
rischen Dämmerzuständen, im Stupor, 
im hysterischen moralischen Wahn- 
sinn oder in Krampfattacken verübt wor- 
den waren; in anderem Falle können bei 
Nachweis der Hs, d. h. sobald sich ob- 
jektiv Sensibilitätsstörungen, Fehlen des 
Rachenreflexes, Störungen der Knieschei- 
benreflexe, Ovarie (Überempfindlichkeit 
der Beckenorgane gegen Druck), ferner 
durch Zeugenvernehmung auch krampf- 
artige Erscheinungen, Singultus (Aufsto- 
ßen), Schlingkrämpfe, Migräne, Kopf- 
schmerzen, Wein-, Lach-, Gähnkrämpfe 
usw feststellen lassen, nur mildernde Um- 
stände zur Geltung kommen; denn der 
Hysterische ist trotz alledem nicht geistes- 
krank, es sei denn, seine psychischen 
Energien hätten nachweislich gelitten oder 
wären stark beeinträchtigt. Cohn. 
I(J). 
1 Abkürzung für Institutionen (s. d.). 
Jacobson, Heinrich Friedrich, * 8, Juni 
1804 zu Marienwerder, habilitierte sich 
1828 in Königsberg, wo er 1829 a. o., 1836 
o. Professor wurde und am 19. März 
1868 +. 
Er veröffentlichte: Kirchenrechtliche Versuche, 
Trönigsberg 31—33, 3%; Geschichte der Quellen 
des Kirchenrechts des preußischen Staats, Kö- 
nigsberg 37—44, 3, und Das evangelische Kir- 
chenrecht des preußischen Staats und seiner 
Provinzen, Halle 64-66, 2. Bogeng. 
iactus lapilli s. Eigentumsschutz. 
Jagdaufkünfte s. Aufkünfte, Erträge. 
  
Jagdaufseher s. Jäger. 
Jagdausrüstung : beim Jagdvergehen 
(Einziehung): S 293, 295. Betreten von 
Jagdflächen in Jagdausrüstung: ebd 368 
Nr 10; s. auch Jagdgerät, Schlingen, 
Netze, Fallen, Fangwerkzeuge. Einzie- 
hung der Jagdausrüstung bei Übertretung 
des 8 12 Jagdscheinges vom 31. Juli 1895 
und 8 73 prJagdO vom 15. Juli 1907. 
Stelling. 
Jagdausübung s. Jagdrecht. 
Jagdbare Tiere. Der Kreis derselben 
ist für die ganze Monarchie — mit Aus-
	        
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