Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1907. (98)

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oder im Enteignungsverfahren festzustellenden Entwürfe erforderliche Grund und 
Boden ist der Staatsregierung in dem Umfang, in welchem er nach den landes- 
gesetzlichen Bestimmungen der Enteignung unterworfen ist, unentgeltlich und 
lastenfrei — der dauernd erforderliche zum Eigentume, der vorübergehend er- 
forderliche zur Benutzung für die Zeit des Bedürfnisses — zu überweisen, oder 
die Erstattung der sämtlichen staatsseitig für seine Beschaffung im Wege der freien 
Vereinbarung oder Enteignung aufzuwendenden Kosten, einschließlich aller Neben- 
entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse und sonstige Nachteile, in rechtsgültiger 
Form zu übernehmen und sicherzustellen. 
Vorstehende Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auch auf die unentgelt- 
liche und lastenfreie Hergabe des für die Ausführung derjenigen Anlagen erforder- 
lichen Grund und Bodens, deren Herstellung dem Eisenbahnunternehmer im öffent- 
lichen Interesse oder im Interesse des benachbarten Grundeigentums auf Grund 
landesgesetzlicher Bestimmungen obliegt oder auferlegt wird. 
Zu den Grunderwerbskosten für die unter 1, 15, 16, 17 und 19 be- 
nannten Eisenbahnen soll staatsseitig ein Zuschuß gewührt werden, und zwar: 
  
  
a) bei Nr. 1 (Nikolaiken i. Ostpr.—Arys) vo ... 164 000 Mark, 
b) bei Nr. 15 (Altenhundem—Birkelbach) vo .. . 130 000 
Tc) bei Nr. 16 (Wetzlar] Albshausen— Grävenwies- 
bach0 nnnn .. .. ... 150 000. 
d) bei Nr. 17 (Grenzau- Hillscheid) von ... .. .... 160 000 — 
e) bei Nr. 19 Gitburg-Irrel) von ...... .. . ... 168 000 
Von der Forderung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens 
(it. A Abs. 1 und 2) ist, soweit die vorbezeichneten Eisenbahnlinien auf preußi- 
schem Gebiet auszuführen sind, Abstand zu nehmen, wenn von den Beteiligten 
in den mit ihnen wegen Ausführung der Linien abzuschließenden Verträgen die 
Leistung einer unverzinslichen) nicht rückzahlbaren Pauschsumme in der nachstehend 
für die einzelnen Bahnen angegebenen Höhe übernommen wird, und zwar: 
bei Nr. 1 (Nikolaiken i. Ostpr.-Arys) vo 128 000 Mark, 
2 Exriedland i. Ostpr.-Bartenstein) von. 380 0O000 
. 3 (Schlawe—- Stolpmünde) vvo ... 841 000 
4 (Schneidemühl—-Czarnikau [Gorayl) von 620 000 
= . 5 (Schildberg—Deutschhof) voo 140 000 
6) (Sohrau O. S.-Jastrzemb) vo . . 581 000 
7 (Groß-Strehlitz-Vossowska) von 340 300 
:. 8 (Sommerfeld—-Krossen a. O) vo . 309 000 
11 Geisa- Tann) von .. ...... ... . . . .. 109 000 
12 (Zimmersrode - Gemünden a. d. Wohra) 
vvegenn..: 458 000 
13 GBuhlen- Korbach) von . . . . . . .. .. ... 87 000 
14 (Schelde-Wester-Satrup) von . . . . . .. 207 000 
15 (Altenhundem —Birkelbach) vo . . .. 270 000
	        
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