Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1907. (98)

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bei Nr. 16 (Wetzlar] Albshausen - Grävenwiesbach) 
v—enn . ... 730 000 Mark, 
. 17 (Grenzau-Hillscheid) vuvuwvo 160 000 
. 19 (Bitburg—Irrel o 57 000 
Bei Bemessung der Pauschsummen zu Nr. 1 (Nikolaiken i. Ostpr.— 
Arys), 15 (Altenhundem —Birkelbach), 16 (Wetzlar] Albshausen — Grä- 
venwiesbach), 17 (Grenzau-Hillscheid) und 19 (Bitburg—Irrel) ist der 
unter A Abs. 3 genannte Staatszuschuß bereits berücksichtigt. 
Für den Fall, daß als Beteiligte im Sinne des vorhergehenden Aos. (4) 
ausschließlich Gemeindeverbände in Betracht kommen, ist die Bedingung der un- 
entgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens (lit. A Abs. 1 und 2) bereits dann 
als erfüllt anzusehen, wenn jeder der Gemeindeverbände sich verpflichtet, entweder 
den innerhalb seines Bezirkes erforderlichen Grund und Boden nach Maßgabe 
der Bestimmungen in Abs. 1 und 2 unentgeltlich bereitzustellen, oder aber nach 
Maßgabe des Abs. 4 diejenige Summe zu zahlen, die der Minister der öffent- 
lichen Arbeiten nach Abschluß der ausführlichen Vorarbeiten als auf den einzelnen 
Gemeindeverband entfallenden Teilbetrag der Pauschsumme festsetzen wird. 
B. Die Mitbenutzung der Chausseen und öffentlichen Wege ist, soweit 
dies die Aufsichtsbehörde für zulässig erachtet, von den daran beteiligten Inter- 
essenten unentgeltlich und ohne besondere Entschädigung für die Dauer des Be- 
stehens und Betriebs der Eisenbahnen zu gestatten. 
C. Für die unter Nr. 18 benannte Eisenbahn von (Adenau) Dümpelfeld 
nach Lissendorf muß ein unverzinslicher, nicht rückzahlbarer Barzuschuß über- 
nommen werden, und zwar: 
1. vom Reiche in Höhe von 80 Prozent: 
a) der durch den Ausbau des zweiten Gleises für Preußen entstehenden, 
vorläufig auf 3 140 000 Mark festgestellten anschlagmäßigen Mehr- 
kosten it:: .. .. . ... 2512000 Mark, 
b) der Kosten des Grund und Bodens für das erste 
Gleis, soweit diese nicht von den Interessenten 
getragen werden, von (943 000 — 113000 -) 
  
830 000 Mark mit . .. . . .. ... .. .. .. . .. . .. 664000 
2. von den Interessenten zu den Kosten des Grund und 
Bodens für das erste Gleis it: 113000 
insgesamt von . . .. 3289000 Mark. 
Außerdem ist der im Eigentume der Gemeinden befindliche Grund und 
Boden, soweit er für den Bau einer eingleisigen Bahn erforderlich ist, unent— 
/ . . 9 t - / 
geltlich und lastenfrei zur Verfügung zu stellen. 
82. 
Die Ausführung des im 8 1 unter III Nr. 2 und 3 vorgesehenen Aus- 
baues der Strecke Remagen — Dümpelfeld und der zweigleisigen Verbindung zwischen
	        
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