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bei Nr. 16 (Wetzlar] Albshausen - Grävenwiesbach)
v—enn . ... 730 000 Mark,
. 17 (Grenzau-Hillscheid) vuvuwvo 160 000
. 19 (Bitburg—Irrel o 57 000
Bei Bemessung der Pauschsummen zu Nr. 1 (Nikolaiken i. Ostpr.—
Arys), 15 (Altenhundem —Birkelbach), 16 (Wetzlar] Albshausen — Grä-
venwiesbach), 17 (Grenzau-Hillscheid) und 19 (Bitburg—Irrel) ist der
unter A Abs. 3 genannte Staatszuschuß bereits berücksichtigt.
Für den Fall, daß als Beteiligte im Sinne des vorhergehenden Aos. (4)
ausschließlich Gemeindeverbände in Betracht kommen, ist die Bedingung der un-
entgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens (lit. A Abs. 1 und 2) bereits dann
als erfüllt anzusehen, wenn jeder der Gemeindeverbände sich verpflichtet, entweder
den innerhalb seines Bezirkes erforderlichen Grund und Boden nach Maßgabe
der Bestimmungen in Abs. 1 und 2 unentgeltlich bereitzustellen, oder aber nach
Maßgabe des Abs. 4 diejenige Summe zu zahlen, die der Minister der öffent-
lichen Arbeiten nach Abschluß der ausführlichen Vorarbeiten als auf den einzelnen
Gemeindeverband entfallenden Teilbetrag der Pauschsumme festsetzen wird.
B. Die Mitbenutzung der Chausseen und öffentlichen Wege ist, soweit
dies die Aufsichtsbehörde für zulässig erachtet, von den daran beteiligten Inter-
essenten unentgeltlich und ohne besondere Entschädigung für die Dauer des Be-
stehens und Betriebs der Eisenbahnen zu gestatten.
C. Für die unter Nr. 18 benannte Eisenbahn von (Adenau) Dümpelfeld
nach Lissendorf muß ein unverzinslicher, nicht rückzahlbarer Barzuschuß über-
nommen werden, und zwar:
1. vom Reiche in Höhe von 80 Prozent:
a) der durch den Ausbau des zweiten Gleises für Preußen entstehenden,
vorläufig auf 3 140 000 Mark festgestellten anschlagmäßigen Mehr-
kosten it:: .. .. . ... 2512000 Mark,
b) der Kosten des Grund und Bodens für das erste
Gleis, soweit diese nicht von den Interessenten
getragen werden, von (943 000 — 113000 -)
830 000 Mark mit . .. . . .. ... .. .. .. . .. . .. 664000
2. von den Interessenten zu den Kosten des Grund und
Bodens für das erste Gleis it: 113000
insgesamt von . . .. 3289000 Mark.
Außerdem ist der im Eigentume der Gemeinden befindliche Grund und
Boden, soweit er für den Bau einer eingleisigen Bahn erforderlich ist, unent—
/ . . 9 t - /
geltlich und lastenfrei zur Verfügung zu stellen.
82.
Die Ausführung des im 8 1 unter III Nr. 2 und 3 vorgesehenen Aus-
baues der Strecke Remagen — Dümpelfeld und der zweigleisigen Verbindung zwischen